Kommunen sind gefordert
Die Kommunen als Orte, an denen die älteren Bürgerinnen und Bürger leben, müssen sich den Herausforderungen des demografischen Wandels einer immer älter werdenden Bevölkerung stellen. Dies sind zum Beispiel barrierefreie Zugänge, Teilhabemöglichkeiten, ausreichende Infrastruktur (Geschäfte, ärztliche Versorgung etc.), Versorgungsformen zu Hause bis etwa hin zu verschiedenen Wohnformen im Alter .
Seniorenpolitische Gesamtkonzepte
Die Landkreise und kreisfreien Städte sind nach Art. 69 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) verpflichtet integrative regionale seniorenpolitische Gesamtkonzepte zu entwickeln, die diese Themen mit abbilden. Das seniorenpolitische Gesamtkonzept basiert auf einer Bestandsanalyse sowie auf Prognosen welche Herausforderungen sich für die jeweilige Kommune in Zukunft ergeben werden, um diesen aktiv zu begegnen.
Kommunale Seniorenpolitische Gesamtkonzepte sind ein Baustein bei der Umsetzung der Leitlinien bayerischer Seniorenpolitik, wie sie im "Seniorenpolitischen Konzept" der Staatsregierung enthalten sind.
Von insgesamt 96 Landkreisen und kreisfreien Städten haben mittlerweile 41 ein Seniorenpolitisches Gesamtkonzept und bei weiteren 25 wird derzeit gerade eines erarbeitet.