Das Sozialministerium gewährt eine Anschubfinanzierung für den Aufbau einer Versorgungsstruktur im Rahmen des Betreuten Wohnens zu Hause in Höhe von bis zu 10.000 Euro.
Eckpunkte für die Förderung
- wöchentlicher Hausbesuch von einem Ehrenamtlichen,
- hauptamtlich besetzte Koordinationsstelle, in der Regel von einer sozialpädagogischen Fachkraft oder einer Pflegefachkraft mit Zusatzausbildung, im Umfang einer halben Stelle,
- trägerübergreifende Zusammenarbeit und der Einbezug aller lokaler Akteure sowie
- Zusammenarbeit mit der Koordinationsstelle Wohnen im Alter und die Teilnahme an deren Workshops zum Thema.
Förderantrag
Antrag auf Bewilligung einer staatlichen Zuwendung für Betreutes Wohnen zu Hause
Der Förderzeitraum umfasst maximal ein Jahr. Bitte beachten Sie, dass die Antragsformulare für jedes Haushaltsjahr (=Kalenderjahr) getrennt auszufüllen sind und dem Antrag ein aussagefähiges Konzept beigefügt ist. Darüber hinaus ist ein mittelfristiger Finanzierungsplan beizufügen, aus dem ersichtlich ist, wie sich das Projekt die nächsten beiden Jahre nach Ablauf der staatlichen Zuwendung finanzieren wird.
Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Projektförderungen (ANBestP) .
Haben Sie Fragen?
Ihre Ansprechpartnerin im Sozialministerium ist Frau Monika Härtl
Tel. 089/1261 1196
E-Mail: monika.haertl@stmas.bayern.de