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Rechtsgrundlagen und Förderungen

Im Folgenden finden Sie eine Zusammenstellung von wichtigen Rechtsgrundlagen, Richtlinien und Förderungen im Bereich Senioren und ambulante Wohn- und Versorgungsformen des Sozialministeriums. Hilfreiche Links zu weiteren Fördermöglichkeiten sind ebenfalls enthalten.

Bitte beachten Sie

Zuwendungen beziehungsweise Zuschüsse können nur für Ausgaben und Kosten gewährt werden, die noch nicht beauftragt oder gekauft und für die noch keine Verträge geschlossen wurden. Es empfiehlt sich für das Antragsverfahren der nachstehenden Förderungen einen Zeitraum von mindestens sechs bis acht Wochen vor dem Zeitpunkt, ab dem die beantragten Zuwendungen notwendig werden, einzuplanen.

 

Pflege- und Wohnqualitätsgesetz

Das am 1. August 2008 in Kraft getretene Bayerische Gesetz zur Regelung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung (Pflege- und Wohnqualitätsgesetz - PfleWogG) regelt unter anderem in Art. 2 Abs. 3  welche Kriterien ambulant betreute Wohngemeinschaften im Sinne dieses Gesetzes erfüllen müssen, damit für sie die besonderen Vorschriften des Dritten Teils anwendbar sind, und sie nicht die gleichen Auflagen wie stationäre Einrichtungen erfüllen müssen. Darüber hinaus sind in Art. 2 Abs. 2 Kriterien enthalten, unter welchen Voraussetzungen das PfleWoqG auf Formen des Betreuten Wohnens nicht anwendbar ist.
Gesetz zur Regelung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung (Pflege- und Wohnqualitätsgesetz - PfleWoqG) Vom 8. Juli 2008

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Allgemeine Nebensbestimmungen für Projektförderungen (ANBestP)

Zuwendungen werden im Rahmen von Art. 23 und 44 Bayerischer Haushaltsordnung gewährt. Für Projektförderungen gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Projektförderungen, die Grundsätze für die Bewilligung und Auszahlung sowie Verwendungsnachweisprüfung von geförderten Projekten enthalten und für Zuwendungsempfänger verbindlich sind.

Allgemeinen Nebenbestimmungen für Projektförderungen - ANBestP (PDF, 123,5 KB)

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Antragsformulare

Nachfolgend finden Sie die Antragsformulare für die Beantragung von Zuwendungen im "Betreuten Wohnen zu Hause" und "Neuen Seniorenwohnen" sowie die Förderrichtlinie "Neues Seniorenwohnen".

Antrag auf Bewilligung einer staatlichen Zuwendung für Betreutes Wohnen zu Hause (PDF 294 KB)

Antrag auf Bewilligung einer staatlichen Zuwendung nach der Förderrichtlinie Neues Seniorenwohnen (PDF, 237 KB)

Förderrichtlinie Neues Seniorenwohnen SeniWoF (PDF, 18 KB)

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Verwendungsnachweisformulare

Die Formulare zur Verwendungsnachweisprüfung für Zuwendungen im Betreuten Wohnen zu Hause sowie der Förderrichtlinie Neues Seniorenwohnen sind anbei eingestellt.

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Zusätzliche Informationen

Zukunftsministerium - Die Broschüre

Broschuere Deckblatt

Weitere Informationen zum Bayerischen Zukunftsministerium

Broschüre herunterladen (PDF, 5,22 MB)

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Koordinationsstelle Wohnen im Alter

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Konzepte, Initiativen und Visionen

wohnen-alter-bayern.de

Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA)

Logo Kuratorium Deutsche Altenhilfe

Die KDA-Angebote richten sich an Verantwortliche der Altershilfe und Altenarbeit.

kda.de

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