Grundlagen und Höhe einer Förderung
Im Rahmen einer Anschubfinanzierung können bis zu 40.000 Euro für bis zu eineinhalb Jahren für den Auf- und Ausbau folgender ambulanter Wohnformen gewährt:
- ambulant betreute Wohngemeinschaften,
- ambulante Hausgemeinschaften ,
- generationsübergreifende Wohnformen, die insbesondere Konzepte für Seniorinnen und Senioren beinhalten sowie
- sonstige innovative ambulante Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen.
Die Zuwendung beträgt maximal 90 Prozent der erforderlichen tatsächlichen Ausgaben.
Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Projektförderungen (ANBestP)
Förderantrag
Jeder Initiator einer solchen Wohnform kann einen Antrag stellen.
Antrag auf Bewilligung einer staatlichen Zuwendung nach der Förderrichtlinie Neues Seniorenwohnen
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- ein aussagefähiges Konzept (Beschreibung der Wohnform),
- ein Kosten- und Finanzierungsplan für die beantragten Zuwendungen getrennt nach Kalenderjahren (im Antragsformular enthalten) und
- ein mittelfristiger Finanzierungsplan für die nächsten zwei Jahren (daraus soll hervorgehen, dass die bezuschusste Maßnahme Aussicht auf längerfristigen Bestand hat).
Beispiele für eine Förderung
Gefördert werden können z.B.
- Personal- und Sachkosten bzw. Honorarkosten für eine Moderatorin bzw. einen Moderator
- Öffentlichkeitsarbeit für die Wohn-, Pflege- und Betreuungsform
- Treppenlifter
- seniorengerechte Küchen –und Essmöbel in den Gemeinschaftsräumen
- dementengerechte Beleuchtung in den Gemeinschaftsräumen
Haben Sie Fragen?
Ihre Ansprechpartnerin im Sozialministerium ist Frau Monika Härtl
Tel. 089/1261 1196
E-Mail: monika.haertl@stmas.bayern.de