Bayerisches Staatsministerium des Innern
Im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms sowie des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms kann unter anderem der Bau (Neubau, Gebäudeerweiterung) sowie der Erst- und Zweiterwerb von Eigenwohnraum in der Form von Eigentumswohnungen mit zinsgünstigen staatlichen Baudarlehen beziehungsweise mit zinsverbilligten Kapitalmarktdarlehen gefördert werden.
Ebenfalls unterstützt wird die behindertengerechte Anpassung beim Neubau von Eigenwohnraum und die Anpassung von bestehendem Eigen- und Mietwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung mit leistungsfreien Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro.
Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem die Einhaltung einer bestimmten Einkommensgrenze. Da die Mittel nicht für alle berechtigten Antragsteller ausreichen, richtet sich die Auswahl der zu fördernden Bauvorhaben nach der sozialen Dringlichkeit der Anträge. Die Fördermittel sind beim Landratsamt oder bei der kreisfreien Stadt zu beantragen.
Die Schaffung von Miet- und Genossenschaftswohnungen in Mehrfamilienhäusern für Wohnungssuchende, die mit ihrem Einkommen eine bestimmte Einkommensgrenze einhalten, wird mit zinsvergünstigten Baudarlehen gefördert. Das Baudarlehen kann bei der jeweiligen Regierung, der Landeshauptstadt München oder den Städten Augsburg und Nürnberg beantragt werden. Diese Stellen geben auch nähere Auskünfte und sind bei der Antragstellung behilflich. Die Auswahl der zu fördernden Bauvorhaben richtet sich nach der Dringlichkeit des örtlichen Wohnungsbedarfs. Maßnahmen für besondere Wohnformen werden bevorzugt berücksichtigt.
Bayerische Landesstiftung
Die Bayerische Landesstiftung kann Projekte fördern, die sozialen und/oder kulturellen Bezug haben und gleichzeitig gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken dienen. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller ein gemeinnütziger Träger ist. Die Förderung darf grundsätzlich für den Staat nicht gesetzlich verpflichtend sein bzw. zu den Pflichtaufgaben der kommunalen Gebietskörperschaften gehören. Die Stiftungsmittel werden vorrangig für größere Vorhaben eingesetzt. Die Förderung erfolgt nach Dringlichkeit und Bedeutung des einzelnen Vorhabens; nach ständiger Praxis spielt dabei der Modellcharakter eines Projekts oder der Gesichtspunkt, dass ein wichtiges Vorhaben ohne Bewilligung von Mitteln der Landesstiftung nicht verwirklicht werden könnte, eine maßgebende Rolle. Es werden keine Mittel für laufende Betriebs- und Unterhaltskosten gewährt. Eine institutionelle Förderung ist ebenfalls nicht vorgesehen. Der Antrag muss mindestens eine Projektbeschreibung und einen ordnungsgemäßen Kosten- und Finanzierungsplan enthalten. Aus dem Kosten- und Finanzierungsplan muss auch die Höhe und Art der angestrebten Förderung hervorgehen.