
Der Staat lässt seine Bürgerinnen und Bürger, wenn sie - aus welchen Gründen auch immer - in schwierige Lebenslagen geraten, nicht im Stich. Für die verschiedensten Lebenssituationen gibt es vielfältige Hilfemöglichkeiten für hilfebedürftige Bürger.
Die Sozialhilfe - eine der wichtigsten Hilfen
Eine der wichtigsten ist die Sozialhilfe: Wer seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften und mit eigenen Mitteln bestreiten oder sich in bestimmten Lebenslagen selbst helfen kann und auch anderweitig keine ausreichende Hilfe erhält, hat ein Recht auf persönliche und wirtschaftliche Hilfen. Diese sollen dem besonderen Bedarf des Einzelnen entsprechen, ihn zur Selbsthilfe befähigen, die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen und die Führung eines menschenwürdigen Lebens sichern. Dabei erwartet die Gesellschaft zu Recht, dass der Einzelne zunächst seine eigenen Selbsthilfekräfte zum Einsatz bringt. Wenn diese jedoch nicht ausreichen, besteht ein Rechtsanspruch auf Hilfe, den geltend zu machen sich niemand scheuen
sollte. Mehr
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Sozialhilfe bedeutet aber viel mehr als die Sicherstellung des Existenzminimums. Im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung stellt sie die nötigen Hilfen bereit, damit behinderte Menschen möglichst wie Nichtbehinderte am allgemeinen Leben teilhaben können. Schließlich tritt Sozialhilfe ein, wenn Menschen pflegebedürftig werden und die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen, um ihre Bedürfnisse abzudecken. Mehr
Schuldner- und Insolvenzberatung
Schuldnerberatung ist die persönliche Beratung von Personen in finanziellen Schwierigkeiten. Schuldnerberatungsstellen versuchen zusammen mit den Betroffenen, ihre Situation zu stabilisieren und Wege aus der Überschuldung aufzuzeigen. Einen Schritt weiter geht die Insolvenzberatung. Mit dieser kann der Schuldner eine Restschuldbefreiung und damit die Chance auf ein neues, selbstbestimmtes und selbstverantwortetes Leben erhalten. Insolvenzberatungsstellen sind zumeist bei den Schuldnerberatungsstellen angesiedelt. Mehr
Die Wohnungslosenhilfe
Die Wohnungslosenhilfe wendet sich an Menschen, die ihre Wohnung verloren haben oder und sich keine neue beschaffen können oder freiwillig auf eine Wohnung verzichten. Die Wohnungslosenhilfe geht über die bloße Beschaffung einer Unterkunft allerdings weit hinaus. Angeboten werden insbesondere auch psychosoziale Hilfen, um die Betroffenen zu stabilisieren und ihnen neue Perspektiven anzubieten. Mehr
Förderung von Betreuungsvereinen
Wer seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, z.B. aufgrund von Krankheit oder seines Alters, ist auf eine qualifizierte Betreuung angewiesen. Als Betreuer stehen Privatpersonen, aber auch Betreuungsvereine zur Verfügung, welche für die Betroffenen die Geschäfte führen. Damit die Betreuungsvereine ihren Aufgaben nachkommen können, werden sie aus Mitteln des Sozialministeriums gefördert. Mehr