Heilpädagogische Tagesstätten (HPT) sind teilstationäre Einrichtungen zur Erziehung, Förderung und Bildung, Pflege und Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung im Alter von 3 bis 18 Jahren. Der Betrieb einer HPT erfordert eine Erlaubnis nach § 45 SGB VIII, die vom Sachgebiet Soziales und Jugend der zuständigen Bezirksregierung erteilt wird. Heilpädagogische Tagesstätten müssen die fachlichen Standards der staatlichen „Richtlinien für Heilpädagogische Tagesstätten, Heime und sonstige Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung“ erfüllen.
Aufgenommen werden nur Kinder mit Behinderung, die einen Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB XII haben. Die Kosten der Betreuung übernimmt dann der zuständige Sozialhilfeträger, bis auf einen geringen Beitrag zur häuslichen Ersparnis.
Umfassende Förderung
Heilpädagogische Tagesstätten setzen vor allem die Erkenntnisse der Heilpädagogik um und streben eine umfassende Förderung der Kinder und Jugendlichen an. Für jedes Kind wird ein individueller Förder- und Entwicklungsplan erstellt, der spezifische Hilfen für die Entwicklung einer ausgeglichenen Persönlichkeit, die Befähigung zu einer selbständigen und selbstbestimmten Lebensführung und zur Befähigung einer umfassenden Teilhabe am Leben der Gemeinschaft enthält.
Einzel- und Gruppenbetreuung
Die Kinder und Jugendlichen werden sowohl in Gruppen von 6 bis 12 Plätzen als auch einzeln von zumeist heilpädagogisch ausgebildeten Fachkräften gefördert und betreut. Die meist heterogen besetzten und altersgemischten Gruppen dienen den Kindern und Jugendlichen als soziales Lernfeld. Sie vermitteln emotionale Zugehörigkeit und bieten geeignete Orte, um selbständige, eigenverantwortliche und sozial orientierte Handlungsweisen zu erlernen. In der Einzelförderung werden vor allem therapeutische Fachdienste wie Logopädie, Krankengymnastik, Ergotherapie, Musiktherapie oder Spieltherapie angeboten, um die individuellen Förderziele zu erreichen.
Da eine Heilpädagogische Tagesstätte auch eine die Familien ergänzende und entlastende Einrichtung ist, sind die Sorgeberechtigten bei allen wesentlichen Entscheidungen zu beteiligen und einzubinden.
Betreuungszeiten und -personal
Heilpädagogische Tagesstätten haben in der Regel an Schultagen und an Nachmittagen geöffnet. Viele Tagesstätten bieten auch Ferienbetreuungen an. Die Personalbemessung der Einrichtung richtet sich nach der Zusammensetzung der Gruppen und dem individuellen Hilfebedarf des Einzelnen. Pro Gruppe stehen mindestens anderthalb Stellen zur Verfügung.