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Landtag verabschiedet Gesetzesnovelle zum Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz

Sozialministerin Trautner: „Ganz im Sinne eines inklusiven Bayerns werden die Änderungen im Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz das Leben der Menschen mit Behinderung deutlich verbessern!“

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Der Bayerische Landtag hat heute das von der Staatsregierung vorgelegte Gesetz zur Änderung des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG) verabschiedet. Damit kann das Gesetz wie geplant am 1. August 2020 in Kraft treten.

„Die Neufassung des Behindertengleichstellungsgesetzes und insbesondere das Vorantreiben der Barrierefreiheit ist mir ein persönliches Anliegen. Unser Gesetzentwurf bringt zahlreiche Verbesserungen für die Menschen mit Behinderung mit sich. Wir leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag für ein noch inklusiveres Bayern“, betont Bayerns Sozialministerin Carolina Trautner.

Kernstück der Gesetzesnovelle ist die Verbesserung der Barrierefreiheit sowohl im baulichen Bereich als auch im Bereich der Kommunikation mit Behörden. Besonders die Angebote in leicht verständlicher Sprache sollen ausgebaut werden. Damit werden wesentliche Verbesserungen in der barrierefreien Kommunikation, insbesondere auch für Menschen mit geistiger Behinderung und Lernschwierigkeiten, erzielt.

Das neue Gesetz enthält über die Barrierefreiheit hinaus weitere Verbesserungen für die Inklusion von Menschen mit Behinderung in Bayern: Sollten für Menschen mit Behinderung „angemessene Vorkehrungen“ versagt werden, gilt das nach dem neuen Gesetz schon als Benachteiligung. Kommunikation, Dienstleistungen und Gebäude sollen also beispielswiese so gestaltet sein, dass sie keine Barrieren enthalten. Damit wird das von der UN-Behindertenrechtskonvention geforderte Prinzip der angemessenen Vorkehrungen erfüllt.

Außerdem regelt das Gesetz die Verlängerung der Amtsperiode des Landesbehindertenrates von drei auf fünf Jahre. Damit wird die Kontinuität dieses wichtigen Beratungsgremiums gesichert.

Auch die Stellung der kommunalen Behindertenbeauftragten wird verbessert. Durch die gesetzliche Verankerung der Weisungsfreiheit wird diese Position deutlich gestärkt.