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Maskenpflicht im Hort

Familienministerin Trautner: „Wir schaffen bei der Maskenpflicht den Gleichklang von Grundschule, Mittagsbetreuung und Hort“

231.20

Kinder und Personal müssen künftig auch in den Horten eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Der Rahmenhygieneplan wird entsprechend geändert. Bayerns Familienministerin Carolina Trautner begründete diesen Schritt mit dem sich weiter verschärfenden Infektionsgeschehen: „Unsere Grundschulkinder tragen schon jetzt am Vormittag auf dem Schulgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung. Da in unseren Horten meist Kinder aus unterschiedlichen Klassen, oft sogar aus unterschiedlichen Schulen, zusammenkommen, führen wir auch in den Horten eine Maskenpflicht ein. Damit vermeiden wir auch weiterhin, dass dort, wo es zu einer Infektion kommt, diese innerhalb der Einrichtungen weitergetragen wird.“

Die Maskenpflicht gilt für das Personal und für die betreuten Kinder. Bereits jetzt gibt es im Bereich der Kindertageseinrichtungen und der Schulen ein Ampelsystem. In Stufe 1 (grün) und Stufe 2 (gelb) sind die Betreuungsräumlichkeiten der Horte von der Maskenpflicht ausgenommen. Diese Regelung entspricht der in den Grundschulen, in der die Maskenpflicht in diesen Stufen mit Erreichen des Sitzplatzes endet. Damit herrscht in Stufe 1 und Stufe 2 in den Gruppenräumen, aber auch in den Mehrzweckräumen sowie den Außenbereichen (ohne Zugangswege und Pausenhöfe) keine Maskenpflicht. In Stufe 3 (rot) gilt im Hort die Maskenpflicht ausnahmslos. Außerhalb der Horte bleibt es bei den bisherigen Regelungen, d.h. Kinder müssen in der Kindertageseinrichtung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Personal kann in Stufe 1 eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, in Stufe 2 und 3 muss diese durchgängig getragen werden.

Aktuell (Stand 15. Oktober 2020) sind in Bayern 121 der rund bayerischen 9.800 Kindertageseinrichtung von Corona(verdachts)fällen betroffen, das sind rund 1,2 Prozent. Davon sind 36 Einrichtungen ganz und 85 Einrichtungen nur zum Teil geschlossen.