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Förderung von Kinderwunschbehandlungen startet am 1. November 2020

Familienministerin Trautner: „Es ist mir ein Herzensanliegen Paaren zu helfen, indem wir sie bei einer Kinderwunschbehandlung finanziell unterstützen“

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Ab 1. November 2020 werden in Bayern Kinderwunschbehandlungen gefördert. „Jedes Kind ist etwas Großartiges und ein Gewinn für unsere Gesellschaft. Viele Menschen erleben in ihren jungen Familien die neue Elternrolle als Bereicherung. Gleichzeitig kann ein unerfüllter Kinderwunsch für viele Paare eine starke Belastung werden. Es ist mir ein Herzensanliegen, Paaren zu helfen, indem wir sie bei einer Kinderwunschbehandlung finanziell unterstützen. Mit unserem neuen Förderprogramm machen wir jetzt einen großen Schritt, um den Zugang zur Kinderwunschbehandlung zu erleichtern. Bei den ersten drei Behandlungen macht der Zuschuss pro Behandlung bis zu 900 Euro aus, wird eine vierte Behandlung notwendig, verdoppeln wir den Zuschuss sogar auf bis zu 1.800 Euro. Mit dieser starken finanziellen Unterstützung ermöglichen wir nun diesen Paaren sich ihren Herzenswunsch zu erfüllen“, so Bayerns Familienministerin Carolina Trautner.

In Deutschland ist fast jedes zehnte Paar zwischen 25 und 59 Jahren ungewollt kinderlos. Für die Erfüllung des Kinderwunsches sind diese Paare auf medizinische Hilfe angewiesen. „Jeder kann sich vorstellen, wie groß die Verzweiflung sein muss, wenn sich ein Paar sehnlichst ein Kind wünscht und wenn dies einfach nicht klappen will“, betont Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey anlässlich des Starts der Förderkooperation. „Deshalb ist es wichtig, dass wir ungewollt kinderlosen Paaren mehr Unterstützung anbieten und ihnen zugleich Mut machen: Kinderlosigkeit ist kein Makel, Kinderlosigkeit ist kein Tabu. Ich freue mich sehr, dass sich als zehntes Bundesland jetzt auch Bayern entschlossen hat, unserer Initiative beizutreten, um gemeinsam mit dem Bund Paare mit unerfülltem Kinderwunsch bei den Behandlungskosten zu entlasten. Schon körperlich und emotional ist eine solche Behandlung eine große Herausforderung. Daher sollten diese Paare nicht noch zusätzlich die hohen Kosten für die Kinderwunschbehandlungen alleine schultern. Wir können nicht garantieren, dass der Kinderwunsch so in Erfüllung gehen wird, aber wir können zumindest die finanzielle Belastung abmildern.“

Gefördert werden verheiratete und nicht verheiratete Paare mit einem gemeinsamen Hauptwohnsitz in Bayern bei der ersten bis vierten Behandlung der In-Vitro-Fertilisation (IVF) sowie der Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI). Der Zuschuss beträgt bei der ersten bis dritten Behandlung bis zu 800 Euro (IVF) bzw. 900 Euro (ICSI) und bei der vierten Behandlung bis zu 1.600 Euro (IVF) bzw. 1.800 Euro (ICSI). Bund und Freistaat Bayern übernehmen jeweils die Hälfte. Die Kinderwunschbehandlung kann in Bayern oder einem angrenzenden deutschen Bundesland durchgeführt werden.

„Der unerfüllte Kinderwunsch ist für betroffene Paare häufig auch eine große psychische Belastung. Die Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen sind für Kinderwunschpaare eine gute Adresse. Die Fachkräfte begleiten und beraten schon im Vorfeld und in allen Phasen der Kinderwunschbehandlung“, betont Trautner. Die psychosoziale Beratung ergänzt die Beratung in medizinischen Fragen etwa durch die Kinderwunschzentren und die Fachärzte.

Förderanträge können bayerische Kinderwunschpaare ab 1. November 2020 beim Zentrum Bayern Familie und Soziales stellen.

Der Antrag, Informationen zu den Fördervoraussetzungen sowie die Förderrichtlinien des Freistaats Bayern und des Bundes sind unter Förderung von Kinderwunschbehandlungen abrufbar.

Häufige Fragen zu den Kinderwunschbehandlungen, Adressen von Beratungsstellen und Kinderwunschzentren sind auf Familienland Bayern/Kinderwunschbehandlungen eingestellt.

Ein Fördercheck sowie weitere Informationen rund um das Thema Kinderwunsch sind auf dem Informationsportal des Bundesfamilienministeriums unter Informationsportal Kinderwunsch abrufbar.