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Anmeldefrist für Leistungen der Stiftung Anerkennung und Hilfe wird um sechs Monate verlängert

Sozialministerin Trautner: „Betroffene haben nun noch bis zum 30. Juni 2021 Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen“

004.21

Wer in seiner Kindheit oder Jugend in der Bundesrepublik zwischen 1949 und 1975 oder in der ehemaligen DDR zwischen 1949 und 1990 in stationären Einrichtungen der Psychiatrie oder Behindertenhilfe Leid und Unrecht erfahren hat, hat jetzt noch weitere sechs Monate Zeit, Leistungen der Stiftung "Anerkennung und Hilfe" zu beantragen. Bund, Länder und Kirchen als Errichter der Stiftung haben die Meldefrist bis zum 30. Juni 2021 und die Bearbeitungszeit um ein Jahr bis Ende 2022 verlängert. Damit sollen die Auswirkungen der coronabedingten Einschränkungen ausgeglichen werden. Zudem wurde das Stiftungsvermögen auf insgesamt über 305 Millionen Euro erhöht, um die Ziele der Stiftung zu erreichen.

Dazu Bayerns Sozialministerin Carolina Trautner: „Wir wollen möglichst alle Betroffenen erreichen. Gerade die Menschen, die in ihrer Kindheit und Jugend so viel Leid und Unrecht erleben mussten, dürfen wir in dieser aktuell schwierigen Zeit nicht vergessen. Deshalb halte ich es auch für wichtig, dass die Betroffenen nun mehr Zeit haben, ihre Ansprüche geltend zu machen und dass das Stiftungsvermögen dem Bedarf entsprechend erhöht wurde.“

Menschen, die damals in Einrichtungen der Psychiatrie oder Behindertenhilfe schlimme Erfahrungen gemacht haben und noch heute unter den Folgen leiden, können von der Stiftung Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen von bis zu 14.000 Euro erhalten. Seit Einrichtung der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ im Jahr 2017 haben sich in Bayern schon 2.450 Betroffene gemeldet, bundesweit sind es über 27.500. Insgesamt wurden bisher rund 172 Millionen Euro Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen an über 16.500 Menschen ausgezahlt. In der Zeit der Corona-Pandemie war allerdings die Arbeit in den Anlauf- und Beratungsstellen der Stiftung stark eingeschränkt. Auch die Information über die Angebote und Leistungen der Stiftung erreichte viele Betroffene nicht zeitnah.

Die Ministerin ruft Fachleute, Verbände, Betreuerinnen und Betreuer und Angehörige auf, betroffene Menschen über die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ zu informieren und bei der Anmeldung zu unterstützen. Detaillierte Informationen über die Angebote und Leistungen der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ bietet der barrierefreie Internetauftritt. Betroffene mit Wohnsitz in Bayern können sich telefonisch, schriftlich oder per E-Mail direkt bei der Bayerischen Anlauf- und Beratungsstelle der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ anmelden:

Tel.:    089/18966-2505
Fax:    089/18966-3020
E-Mail an Anlaufstelle Stiftung
Internet: BLJA