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Eingeschränkter Regelbetrieb in der Kindertagesbetreuung ab 22. Februar

Familienministerin Trautner: „Die Öffnung der Kitas und Kindertagespflegestellen hat höchste Priorität“

027.21

Ab 22. Februar 2021 können die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflegestellen den eingeschränkten Regelbetrieb wieder aufnehmen. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 100 ist dies jedoch nicht möglich. Dort soll weiterhin wie bisher auch eine Notbetreuung angeboten werden. Das bedeutet: Liegt die 7-Tages-Inzidenz unter 100 können grundsätzlich alle Kinder ihre Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle wieder besuchen. Es bleibt den Eltern freigestellt, aus Gründen des Infektionsschutzes ihr Kind auch weiterhin zu Hause zu betreuen.

Ziel bleibt auch im eingeschränkten Regelbetrieb der Gesundheitsschutz der Beschäftigten der Kindertageseinrichtungen. Diese können sich deshalb erneut in Reihentestungen auf das Coronavirus testen lassen. Außerdem halten die kommunalen Testzentren bestimmte Time-Slots für Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung vor. Sobald in Deutschland auch Antigen-Schnelltests für Selbsttestungen zugelassen sind, wird der Freistaat den Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung zweimal wöchentlich eine kostenfreie Selbsttestung ermöglichen. Zudem wird den Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen, den Kindertagespflegestellen und den Heilpädagogischen Tagesstätten empfohlen, medizinische Masken („OP-Masken“) zu tragen. Dafür erhalten die Beschäftigten 20 medizinische Masken pro Person kostenfrei vom Freistaat.

Dazu Bayerns Familienministerin Carolina Trautner: „Die Öffnung der Kitas und Kindertagespflegestellen hat höchste Priorität. Damit haben Kinder und Eltern eine Perspektive. Denn Kinder brauchen Kinder und Eltern brauchen Kinderbetreuung. Unser pädagogisches Personal in den Kitas, das Herausragendes leistet, verdient den größtmöglichen Schutz. Wir bieten dem Personal eine weitere Reihentestung an und bereiten den Einsatz von Selbsttests vor. All diese Maßnahmen sind ein freiwilliges Zusatzangebot des Freistaats Bayern. Sie sind wichtige Zeichen der Wertschätzung. Ich danke allen für die herausragende Arbeit für unsere Kinder in diesen schwierigen Zeiten! Zudem setzen wir uns auf Bundesebene dafür ein, dass die Beschäftigten in der Kinderbetreuung schneller geimpft werden können. Hier hoffe ich, dass der Bundesgesundheitsminister bald zu einem Ergebnis der vereinbarten Prüfung kommt.“

Auch im eingeschränkten Regelbetrieb gelten klare Schutz- und Hygienevorgaben entsprechend des Rahmenhygieneplans für die Kindertagesbetreuung und Heilpädagogische Tagesstätten. So müssen die Kinder beispielsweise weiterhin in festen Gruppen betreut werden. Kranke Kinder in reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, starkem Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall haben wie sonst auch weiterhin keinen Zugang zur Kindertagesbetreuung.

Der Rahmenhygieneplan in der ab 22. Februar 2021 gültigen Fassung ist
abrufbar unter: Newsletter - Rahmenhygieneplan

Der pauschale Beitragsersatz für Kinder, die weiterhin zuhause betreut werden oder für die die Notbetreuung höchstens an fünf Tagen beansprucht wurde, bleibt für Februar 2021 trotz der Rückkehr in den eingeschränkten Regelbetrieb bestehen. Auch für März 2021 soll es einen pauschalen Beitragsersatz geben, sofern die Notbetreuung nur an maximal fünf Tagen in Anspruch genommen wurde.