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Corona-Tests für Kinder in der Kindertagesbetreuung

Familienministerin Trautner: „Mit den Testungen wollen wir noch mehr Sicherheit in der Kindertagesbetreuung schaffen“

049.21

Seit heute gilt der neue Rahmenhygieneplan für die Kindertagesbetreuung in Bayern. Bayerns Familienministerin Carolina Trautner betont: „Durch Testungen können Infektionsketten frühzeitig aufgedeckt und damit die weitere Ausbreitung von Corona-Viren verhindert werden. Damit schaffen wir noch mehr Sicherheit in der Kindertagesbetreuung sowohl für die Kinder und deren Familien als auch für die Beschäftigten. Unser wichtigstes Ziel bleibt, das Angebot der Kindertagesbetreuung verlässlich aufrecht zu erhalten. Denn Kinder haben ein Recht auf Bildung und Eltern müssen ihrer Berufstätigkeit nachgehen können. Durch die zunehmende Ausbreitung der Virus-Mutation und der damit verbundenen steigenden Inzidenzen haben wir aber eine neue Situation, die uns Sorge bereitet.“

Die Ministerin stellt klar, dass nach einer überstandenen leichten Erkältung der Besuch auch ohne Testung wieder möglich ist: „Kranke Kinder gehören nicht in die Einrichtungen. Aber natürlich wollen wir auch weiterhin die Interessen der Eltern und Kinder auf einen Besuch der Kita und den Infektionsschutz möglichst unter einen Hut bringen. Deshalb können Kinder trotz leichter Erkältungssymptome die Einrichtung besuchen, aber eben nur nachdem durch einen Test eine Corona-Infektion ausgeschlossen wurde. Wenn die Kinder jedoch nur leicht erkältet waren und wieder gesund sind, ist der Wiederbesuch auch ohne Test möglich.“

Der Landesvorsitzende des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte in Bayern, Dominik Ewald, hält die Coronatest-Regelungen für Kita- und Grundschulkinder für richtig und für praxistauglich: „Wir müssen so viel testen wie möglich, um Infektionen zu erkennen und frühzeitig Ausbrüche zu verhindern. Nur so lässt sich vermeiden, dass Krippen und Kindertagesstätten gehäuft geschlossen werden müssten - mit entsprechenden Folgen für die Kinder, Eltern und die Wirtschaft. Die Kinderärztinnen und -ärzte sind dem zu erwartenden Anstieg an jungen Patienten gewachsen. Wir werden das so organisieren, dass es entweder eine räumliche oder zeitliche Trennung in den Praxen gibt.“

Kranke Kinder in reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, Hals- oder Ohrenschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen nicht in die Kindertageseinrichtung. Sie dürfen erst in die Einrichtung zurück, wenn sie wieder bei gutem Allgemeinzustand sind und ein negatives Testergebnis vorlegen können.