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PCR-Pool-Testungen in der Kindertagesbetreuung

Familienministerin Carolina Trautner: „Wir verlängern das Förderprogramm für PCR-Pool-Testungen in der Kindertagesbetreuung bis Ende Februar 2022“

306.21

Die umfassenden Hygienemaßnahmen in der Kindertagesbetreuung zeigen Wirkung. Das Infektionsgeschehen in den bayerischen Kindertageseinrichtungen ist nach wie vor sehr gering. Das passgenaue Testkonzept für Beschäftigte und Kinder leistet einen großen Beitrag für mehr Infektionsschutz in den Kitas: Die Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung erhalten kostenfreie Selbsttests und können damit auch ihrer bestehenden Testnachweispflicht nachkommen. Schulkinder werden im Rahmen ihres Schulbesuchs mittels PCR-Pooling getestet und nicht eingeschulte Kinder können sich mit vom Freistaat zur Verfügung gestellten Berechtigungsscheinen über die Apotheken mit kostenfreien und geeigneten Selbsttests versorgen.

Um für den bevorstehenden Winter 2021/2022 bestmöglich gewappnet zu sein, wurde das freiwillige Testkonzept für nicht eingeschulte Kinder bereits Mitte September 2021 um die Möglichkeit von PCR-Pool-Testungen ergänzt. Der Freistaat unterstützt die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Einführung von PCR-Pool-Tests in der Kindertagesbetreuung und hat ein entsprechendes Förderprogramm geschaffen. War der Bewilligungszeitraum zunächst auf den 31. Dezember 2021 befristet, wurde dieser nun auf Anregung insbesondere größerer Kommunen analog zum Schulbereich bis Ende Februar 2022 verlängert.

Bayerns Familienministerin Carolina Trautner betont: „Die nun beschlossene Verlängerung des Bewilligungszeitraums gibt insbesondere auch den großen Kommunen die entsprechende Wahlfreiheit, das bereits bestehende Testkonzept in der Kindertagesbetreuung um PCR-Pooling zu ergänzen. Damit bietet der Freistaat größtmögliche Flexibilität – für die Kommunen, die Träger sowie die Familien.“