Die Bayerische Staatsregierung hat 1997 aus Privatisierungserlösen (Offensive Zukunft Bayern - Teil II) einen Arbeitsmarkt- und Sozialfonds aufgelegt. In den Jahren 2013 und 2014 stehen insgesamt 12,321 Millionen Euro zur Verfügung (siehe Förderleitfaden 2013). Aus dem Arbeitsmarktfonds werden Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung unterstützt. Zielgruppen des Arbeitsmarktfonds sind Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen. Die Umsetzung des Arbeitsmarktfonds wird durch eine Arbeitsgruppe Arbeitsmarktfonds vorgenommen, die sich aus Vertretern folgender Institutionen zusammensetzt:
- Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. (vbw)
- Industrie- und Handelskammern (IHK)
- Handwerkskammern (HWK)
- Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
- Christlicher Gewerkschaftsbund (CGB)
- Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit
- Arbeits-, Wirtschafts- und Finanzministerium
Die Tätigkeit der Arbeitsgruppe beschränkt sich nicht nur auf die Festlegung der inhaltlichen und regionalen Schwerpunkte des Arbeitsmarktfonds. Sie wählt vielmehr auch im Konsens die Einzelmaßnahmen für eine Förderung aus. Dieser bundesweit einmalige kooperative beschäftigungspolitische Ansatz hat sich bisher bestens bewährt. Die Abwicklung der von der Arbeitsgruppe ausgewählten Maßnahmen erfolgt durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen und die Regierungen in enger Rückkoppelung mit der Arbeitsgruppe Arbeitsmarktfonds.
Für die Arbeitsgruppe Arbeitsmarktfonds ist eine Erfolgskontrolle der Projekte von großer Bedeutung. Das Arbeitsministerium hat deshalb das Internationale Institut für empirische Sozialökonomie (INIFES) mit der Evaluierung des Arbeitsmarktfonds beauftragt. Das Institut legt jeweils in der Jahresmitte einen Bericht über die Entwicklung des Arbeitsmarktfonds vor.
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