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Ehrung von Arbeitsjubilaren

In Bayern tätige Arbeitnehmer, die eine 25-, 40-, 50- oder 60jährige Dienstzeit bei demselben Arbeitgeber verbracht haben, können eine Ehrung durch die Bayerische Staatsministerin erhalten. Die Ausstellung der Ehrenurkunden erfolgt ausschließlich auf schriftlichen Antrag des Arbeitgebers. 

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