Arbeitsmedizine Untersuchungen
Durch Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge sollen arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten frühzeitig erkannt und verhütet werden. Arbeitsmedizinische Vorsorge soll auch einen Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und zur Fortentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes leisten.
Die allgemeine arbeitsmedizinische Betreuung ist im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verankert. Sie wird durch den Betriebsarzt wahrgenommen.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Die spezielle arbeitsmedizinische Vorsorge hat ihre Rechtsgrundlage in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Sie ist für Personen zu treffen, die bestimmte gefährliche Tätigkeiten am Arbeitsplatz ausüben.
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen umfassen Pflichtuntersuchungen, Angebotsuntersuchungen und Wunschuntersuchungen. Um eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung durchführen zu können, muss der Arzt oder die Ärztin berechtigt sein, die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu führen.
Berufskrankheiten
Berufskrankheiten sind Krankheiten, die durch gesundheitsschädliche Einwirkungen entstehen, denen Beschäftigte durch ihre Arbeit in erheblich höherem Maße ausgesetzt sind als die übrige Bevölkerung. Die derzeit anerkannten Berufskrankheiten sind in der Berufskrankheitenverordnung (BKV) aufgeführt.
Der Gewerbeärztliche Dienst wirkt bei der Feststellung von Berufskrankheiten durch die Unfallversicherungsträger mit. Das Berufskrankheiten-Feststellungsverfahren ist zudem eine wichtige Erkenntnisquelle über Arbeitsschutzmängel in den Betrieben, um daraus Schwerpunkte für die Aufsichtstätigkeit der Gewerbeaufsicht abzuleiten.