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Ergonomie

Definition

Unter Ergonomie versteht man die Anpassung der Arbeit an den Menschen. Ziel ist es, gute Arbeitsbedingungen zu schaffen, um gesundheitsschädliche Belastung und Beanspruchung so gering wie möglich zu halten.
 

Bildschirmarbeit

Die Bildschirmarbeitsverordnung legt die Mindestanforderungen an das Bildschirmgerät, den Arbeitsplatz und die Arbeitsumgebung fest. Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen ist insbesondere auf eine mögliche Gefährdung des Sehvermögens, auf körperliche Probleme und psychische Belastungen zu achten.

Zur Beurteilung und Gestaltung von Büro- und Bildschirmarbeitplätzen ist beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) eine Checkliste für die Praxis zum Download erhältlich.

Der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (LASI) hat zudem eine Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen an Bildschirmarbeitsplätzen (LASI-Veröffentlichung LV14) sowie als Ergänzung zur LV 14 Auslegungshinweise zu den unbestimmten Rechtsbegriffen der Bildschirmarbeitsverordnung herausgegeben. Beide Veröffentlichungen stehen auf der Internetseite des LASI zur Verfügung.
 

Heben und Tagen von Lasten

Bei der manuellen Handhabung von Lasten kann es zu einer Gefährdung der Lendenwirbelsäule durch mechanische Fehlbelastungen kommen. Ziel der Lastenhandhabungsverordnung ist es, die Gefährdungen durch Vermeidung manueller Lastenhandhabung, Verringerung der Lastgewichte und Optimierung der Handhabungsbedingungen so gering wie möglich zu halten.

Für die notwendige Beurteilung der Arbeitsbedingungen beim Heben und Tragen von Lasten hat der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (LASI) eine Handlungsanleitung veröffentlicht (LASI-Veröffentlichung LV 9). In Ergänzung zum Heben und Tragen von Lasten hat der LASI auch zum Ziehen und Schieben von Lasten eine Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen herausgegeben (LASI-Veröffentlichung LV 29).

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Kassenarbeitsplätze

Im Einzelhandel und im Gastgewerbe sind die meisten Kassenarbeitsplätze zu finden. Die damit verbundenen Arbeiten müssen vorwiegend im Sitzen in einem räumlich eng begrenzten Bereich mit zusätzlichen Belastungen wie z. B. dem Heben, Ziehen und Schieben von Waren und gleichzeitig hoher Konzentration durchgeführt werden. Auf die ergonomisch richtige Gestaltung dieses Arbeitsplatzes muss daher ein besonderes Augenmerk gerichtet werden.

Der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (LASI) hat zur Unterstützung der Arbeitgeber eine Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen an Kassenarbeitsplätzen herausgegeben (LASI-Veröffentlichung LV 20).
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Raumklima

Für die Beurteilung von Arbeitsplätzen sind in der Veröffentlichung des Länderausschusses für Arbeitschutz und Arbeitsmedizin (LASI) „Kenngrößen zur Beurteilung raumklimatischer Grundparameter“ (LASI-Veröffentlichung LV 16) die zur Zeit gültigen Richtwerte für die Klimagrundparameter aus Normen und anderen Quellen zusammengestellt.

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Bildschirm-Sehwinkeltest

Bildschirm-sehwinkeltest

Faltblatt, 1 Seite

Herausgeber: Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Stand: März 2001

Dieses Faltblatt erklärt in anschaulicher Weise, wie der Sehwinkel zum Monitor sein sollte, um gesundheitliche Beeinträchtigungen zu verhindern.

Heben und Tragen von Lasten - Ratgeber zur ergonomischen Lastenhandhabung

Heben Und Tragen Von Lasten

Broschüre, 16 Seiten

Herausgeber:Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Stand: September 2007

Die vorliegende Publikation gibt wertvolle Hinweise, wie Sie beim Heben und Tagen von Lasten gesundheitliche Probleme vermeiden können und zeigt zudem die rechtlichen Grundlagen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Umgang mit Lasten auf.

Zusätzliche Informationen

Zukunftsministerium - Die Broschüre

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Weitere Informationen zum Bayerischen Zukunftsministerium

Broschüre herunterladen (PDF, 5,22 MB)

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Bayerische Gewerbeaufsicht

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Die Bayerische Gewerbeaufsicht

Deckblatt Broschüre

Faltblatt im Broschüren­portal, DIN lang, 8 Seiten, Stand Juli 2010

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Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

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