Arbeitsschutz
Grundsätze
Grundsätze
Bayerns Grundsätze für den Arbeitsschutz
Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sind eines der zentralen Tätigkeitsfelder der Bayerischen Gewerbeaufsicht. An erster Stelle steht dabei das Recht der Arbeitnehmer auf einen angemessenen Schutz vor arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Optimale Arbeitsverhältnisse stärken aber zugleich die Wettbewerbsfähigkeit bayerischer Unternehmen und entlasten die Sozialversicherungssysteme von zusätzlichen Kosten durch arbeitsbedingte Erkrankungen und Frühverrentungen.
Die Gewerbeaufsicht sorgt deshalb an den jeweiligen Arbeitsstätten für eine praxisorientierte Umsetzung der Arbeitsschutzvorschriften und fördert die Eigenverantwortung der Unternehmen mittels moderner Arbeitsschutzmanagementsysteme, wie zum Beispiel OHRIS (Occupational Health- and Risk Managementsystem).
Als moderne Behörde ist sie gleichermaßen Ansprechpartner für Arbeitnehmer und Unternehmer. Fachlich unterstützt wird die Gewerbeaufsicht vom Landesinstituts für Arbeitsschutz und Produktsicherheit des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.
Weiterführende Informationen
- Themenbereich "Arbeitsschutz" am Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua)
- Themenbereich "Arbeitsschutz" am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
- Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI)
- Gewerbeaufsichtsämter an den Regierungen
- Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
- International Labour Organization
- Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
15. Januar 2010


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