Das große Bayerische Staatswappen
Fotos von Gesichtern: Seniorin - Junge, der sich ein Auge mit der Hand zuhält - Mädchen mit Haarsträhne übers Gesicht - Eltern mit Kleinkind - Jugendlicher - Kind mit Down-Syndrom - Senior

[ zum Inhalt der Seite . zur Hauptnavigation . zum Ende der Seite ]

Sie befinden sich:

Start > Arbeitsschutz > Grundsätze

Servicenavigation:

[Start . Wir über uns . Suchen . Übersicht . Hilfe . Presse . Publikationen . Sozial-Fibel . Veranstaltungen]

Hauptnavigation:

Inhalt:

Arbeitsschutz

Grundsätze

Grundsätze

Bayerns Grundsätze für den Arbeitsschutz

Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sind eines der zentralen Tätigkeitsfelder der Bayerischen Gewerbeaufsicht. An erster Stelle steht dabei das Recht der Arbeitnehmer auf einen angemessenen Schutz vor arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Optimale Arbeitsverhältnisse stärken aber zugleich die Wettbewerbsfähigkeit bayerischer Unternehmen und entlasten die Sozialversicherungssysteme von zusätzlichen Kosten durch arbeitsbedingte Erkrankungen und Frühverrentungen.

Die Gewerbeaufsicht sorgt deshalb an den jeweiligen Arbeitsstätten für eine praxisorientierte Umsetzung der Arbeitsschutzvorschriften und fördert die Eigenverantwortung der Unternehmen mittels moderner Arbeitsschutzmanagementsysteme, wie zum Beispiel OHRIS (Occupational Health- and Risk Managementsystem).

Als moderne Behörde ist sie gleichermaßen Ansprechpartner für Arbeitnehmer und Unternehmer. Fachlich unterstützt wird die Gewerbeaufsicht vom Landesinstituts für Arbeitsschutz und Produktsicherheit des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.

.

15. Januar 2010

Stil wechseln:[Standard. blau-gelb. Großschrift. Druckansicht]

Impressum. Datenschutz. Kontakt

top