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Betrieblicher Arbeitsschutz

Jedes Unternehmen hat für eine systematische betriebliche Organisation - also ein „betriebliches Arbeitsschutzsystem“ - zu sorgen, das sicherstellt, dass alle erforderlichen Maßnahmen zur Wahrung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit getroffen werden. Die Organisation muss geeignet sein, folgende Aufgaben wahrzunehmen:

  • Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften;
  • Feststellen und Abstellen von Mängeln im Arbeitsschutz;
  • Analyse von Schwachstellen in der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation und von konkreten Arbeitsschutzdefiziten;
  • Umsetzung von Korrektur- und Verbesserungsmaßnahmen;
  • Förderung der innerbetrieblichen Kommunikation und Zusammenarbeit sowie des innerbetrieblichen Erfahrungsaustausches im Arbeitsschutz unter Einbeziehung aller Hierarchieebenen;
  • Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Beschäftigten;
  • Ermöglichen und Fördern sicherheits- und gesundheitsgerechten Verhaltens.
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Faltblatt im Broschüren­portal, DIN lang, 8 Seiten, Stand Juli 2010

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