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Sozialer Arbeitsschutz

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Kinder- und Jugendarbeitsschutz

Kinder und Jugendliche sollen durch das Jugendarbeitsschutzgesetz und die Verordnung über den Kinderarbeitsschutz vor Überbeanspruchung, Überforderung und Gefahren bei der Beschäftigung bzw. am Arbeitsplatz geschützt werden. Junge Berufseinsteiger sind in der Arbeitswelt noch nicht so belastbar wie erwachsene Beschäftigte. Ihnen fehlt die Erfahrung, um die Gefahren des Arbeitslebens zu erkennen. Sie überschätzen oft ihre Fähigkeiten.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz enthält deshalb Bestimmungen über die tägliche und wöchentliche Beschäftigungszeit, zu Beschäftigungsverboten sowie zur gesundheitlichen Betreuung. Durch die Kinderarbeitsschutzverordnung wird konkretisiert, in welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen Kinder über 13 Jahre und vollzeitschulpflichtige Jugendliche ausnahmsweise beschäftigt werden dürfen.

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16. Juni 2009

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