Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen können die Gesundheit gefährden. Beschäftigte, die solche Tätigkeiten durchführen, sind daher besonders zu schützen.
Definition "biologische Arbeitsstoffe"
Unter dem Begriff „biologische Arbeitsstoffe“ werden alle Mikroorganismen, die Infektionen, sensibilisierende oder toxische Reaktionen beim Menschen verursachen können, zusammengefasst. Außerdem werden Prionen, Zellkulturen und humanpathogene Endoparasiten als biologische Arbeitsstoffe bezeichnet. Auch gentechnisch veränderte Mikroorganismen sind biologische Arbeitsstoffe.
Engagement für die Neufassung der Biostoffverordnung
Rund fünf Millionen Beschäftigte haben in Deutschland täglich Kontakt zu biologischen Arbeitsstoffen. Sie arbeiten z. B. in Laboratorien, Krankenhäusern, in der Land- und Forstwirtschaft, bei der Müllabfuhr oder in Wertstoffsortier- und Kompostieranlagen.
Unser Ziel ist es, die verantwortlichen Personen hinsichtlich der Gefährdungen solcher Tätigkeiten zu sensibilisieren, damit sie ihre Beschäftigten präventiv schützen können. Dazu sind Vorschriften notwendig, die eine hohe biologische Sicherheit gewährleisten, aber zugleich praxisnah und für die Wirtschaft tragbar sind. Dafür werden wir uns bei der bevorstehenden Neufassung der Biostoffverordnung einsetzen.
Gewerbeaufsicht überwacht die Verwendung von biologischen Arbeitsstoffen
Die Bayerische Gewerbeaufsicht überwacht die Einhaltung der Vorschriften zu biologischen Arbeitsstoffen und wird dabei vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unterstützt.
Weiterführende Informationen
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Biostoffverordnung
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz zu biologischen Arbeitsstoffen
- Leitlinien zur Biostoffverordnung vom Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI)
- Stofflicher Arbeitsschutz - Informationen des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit