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Arbeitsschutz

Technischer Arbeitsschutz

Technischer Arbeitsschutz

Was ist technischer Arbeitsschutz

Arbeit ist untrennbar mit Technik verbunden, sei es bei der Benutzung von einfachen Werkzeugen und Arbeitsmitteln oder in Gebäuden und bei komplexen Anlagen. Der technische Arbeitsschutz befasst sich deshalb vor allem mit der Abwehr von Gefahren durch angewandte Technik für Leib und Leben der Arbeitnehmer. Aber auch andere Bürger profitieren von der technischen Sicherheit, z.B. bei Aufzügen oder Druckbehältern.

  • Arbeitsstätten
    Die meisten Beschäftigten verbringen den Hauptteil ihres Arbeitslebens in Arbeitsstätten. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass ein sicheres und gesundheitlich unbedenkliches Arbeiten möglich ist
  • Baustellen
    Baustellen sind Unfallschwerpunkte. Hier kommt es aufgrund des erheblichen Unfall- und Gesundheitsrisikos im Vergleich zu anderen Wirtschaftsbereichen zu besonders vielen tödlichen und schweren Unfällen oder Erkrankungen
  • Sprengstoffrecht
    Unter den Anwendungsbereich des Sprengstoffgesetzes fallen explosionsgefährliche Stoffe, wie z. B. Sprengstoffe, aber auch pyrotechnische Gegenstände, wie z. B. Airbags oder Feuerwerke
  • Explosionsschutz
    Gase oder brennbare Flüssigkeiten wie Benzin, aber auch harmlos erscheinende Stoffe wie Mehl oder Holzstaub können zusammen mit Luft explosionsfähige Gemische bilden, zu deren Zündung ein Funke genügt
  • Arbeitsmittel
    Jeder Beschäftigte braucht für seine Tätigkeit Arbeitsmittel, vom einfachen Handbohrer bis zur Straßenbaumaschine
  • Transport gefährlicher Güter
    Der Transport gefährlicher Güter wird von den bayerischen Gewerbeaufsichtsämtern kontrolliert
  • Gefährdungsbeurteilung
    Eine Gefährdungsbeurteilung der Beschäftigten ist wichtig, da nur auf diese Weise die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden können
  • Lärm und Vibrationen am Arbeitsplatz
    Am 09.03.2007 ist die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - ArbSchLärmVibrationsV) in Kraft getreten
  • Überwachungsbedürftige Anlagen

21. November 2008

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