Auf dieser Seite
Bund-Länder-Programm "Initiative Inklusion"
Das Bund-Länder-Programm "Initiative Inklusion" verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz. Inhalt des neuen Programms ist die Förderung der beruflichen Orientierung von schwerbehinderten Schülerinnen und Schülern, insbesondere mit sonderpädagogischem Förderbedarf (in Bayern "Berufsorientierung Individuell") sowie die Förderung neuer Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Jugendliche und neuer Arbeitsplätze für ältere Menschen mit Behinderung. Auch die bayerischen Kammern können vom Bund Geld zur Steigerung ihrer Inklusionskompetenz bei der Teilhabe von schwerbehinderten Menschen am Arbeitsleben erhalten. Für Bayern stehen im Rahmen der "Initiative Inklusion" insgesamt circa 15 Millionen Euro aus Mitteln des Bundesausgleichsfonds zur Verfügung.
"Berufsorientierung Individuell"
Die Maßnahme "Berufsorientierung individuell" wurde zusammen mit dem Bayerischen Kultusministerium und der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit konzipiert, um Handlungsfeld 1 (Berufsorientierung) des Bund-Länder-Programms "Initiative Inklusion" in Bayern durchzuführen. Im Rahmen von "Berufsorientierung Individuell" werden ab 2012 schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler aller allgemeinbildenden Schulen bei der Berufsfindung unterstützt. Die Maßnahme hat ein Gesamtvolumen von über 6 Millionen Euro aus Mitteln des Bundesausgleichsfonds und wird von bayerischer Seite aus Mitteln der Ausgleichsabgabe ergänzt.
Jugendliche und ältere Menschen mit Behinderung
Im Rahmen der Handlungsfelder 2 und 3 der "Initiative Inklusion" sollen schwerbehinderte Jugendliche sowie ältere (d. h. über 50-jährige) schwerbehinderte Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden. Hierfür stehen Mittel in Höhe von rund 8,25 Millionen Euro aus dem Ausgleichsfonds zur Verfügung. So sollen 195 zusätzliche Ausbildungsplätze für schwerbehinderte und gleichgestellte Jugendliche und 601 zusätzliche Arbeitsplätze für ältere schwerbehinderte Menschen geschaffen werden. Die Maßnahme wird zudem durch zusätzliche bayerische Mittel aus der Ausgleichsabgabe sinnvoll ergänzt. So sollen beispielsweise die Integrationsfachdienste junge Menschen mit Handicap während der Ausbildung im Betrieb begleiten und dabei insbesondere auch die Ausbildungsbetriebe im Umgang mit schwerbehinderten Menschen beraten.
"Chancen Schaffen"
Das erfolgreiche bayerische Sonderprogramm "Chancen Schaffen" zur Schaffung neuer Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen und zur Sicherung ihrer beruflichen Teilhabe wird in veränderter Form als "Chancen Schaffen II" bis 31. Dezember 2013 fortgeführt. Insgesamt werden in Bayern Mittel aus der Ausgleichsabgabe in Höhe von 10,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt für
- die Schaffung und laufende Förderung von 130 zusätzlichen Arbeitsplätzen in Integrationsprojekten für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen,
- die Schaffung neuer Arbeitsplätze für schwerbehinderte - insbesondere für ältere schwerbehinderte - Menschen auf dem 1. Arbeitsmarkt und
- die verstärkte Beteiligung der Integrationsfachdienste zur Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben.
Anträge auf Förderung können beim Integrationsamt Bayern gestellt werden.
"JobErfolg - Menschen mit Behinderung am Arbeitsplatz"
Seit dem Jahr 2005 wird jeweils am Welttag der Menschen mit Behinderung, dem 3. Dezember, gemeinsam vom Bayerischen Landtag, der Behindertenbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung und dem Sozialministerium der Preis "Job Erfolg - Menschen mit Behinderung am Arbeitsplatz" verliehen.
Mit der Auszeichnung soll öffentlichkeitswirksam das beispielhafte und herausragende Engagement von Betrieben und Dienststellen für Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben gewürdigt werden. Arbeitgeber sollen hierdurch ermutigt und motiviert werden, Menschen mit Behinderung zu beschäftigen. Weiterhin soll auch die Leistungsfähigkeit von Menschen mit Behinderung durch öffentliche Würdigung betont werden.
Der Preis "JobErfolg" wird jeweils getrennt für Privatwirtschaft und den Öffentlichen Dienst vergeben; weiterhin kann ein Ehrenpreis vergeben werden.
Die Preisträger werden nach festgelegten Kriterien von einer Jury bestimmt, die sich aus Vertretern des Landtags, der Behindertenbeauftragten, des Sozialministeriums, der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmervereinigungen (jeweils sowohl des öffentlichen Dienstes als auch der Privatwirtschaft) und der kommunalen Spitzenverbände zusammensetzt.
Bewerbungen für den Preis "JobErfolg" können beim Integrationsamt Bayern eingereicht werden.
"Werkstatt - inklusiv"
Mit dem Sonderprogramm "Werkstatt - inklusiv" zur Schaffung von neuen Außenarbeitsplätzen in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) fördert das Sozialministerium im Zeitraum vom 01.03.2010 bis zum 31.12.2012 die Einrichtung von bis zu 600 neuen Einzelaußenarbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen bei Arbeitgebern des ersten Arbeitsmarktes.
Das Sozialministerium reicht über die zuständigen Regionalstellen des Integrationsamts Bayern Prämien in Höhe von bis zu 3.000 Euro pro Platz an Werkstätten aus, die einen neuen dauerhaften Außenarbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt schaffen. Neue Außenarbeitsplätze bei Integrationsprojekten und anderen rechtlich oder tatsächlich zurechenbaren Wirtschaftsbetrieben desselben Trägers einer WfbM sollen für die Förderung nicht in Betracht kommen.
Für die Förderung ist ein vorheriger Antrag bei der Regionalstelle des Integrationsamts Bayern notwendig, die für die Gewährung der Leistung zuständig sind.
"Übergang Förderschule - Beruf"
2007 wurde das bayernweite Modellprojekt "Übergang Förderschule - Beruf" vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus und der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit ins Leben gerufen. Ziel war es, Schülerinnen und Schülern der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt "geistige Entwicklung" Wege in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu eröffnen. Die Maßnahme wurde 2009 auf ganz Bayern ausgeweitet und mittlerweile zum zweiten Mal bis August 2013 verlängert. Zielgruppe der Gesamtmaßnahme "Übergang Förderschule - Beruf" sind diejenigen Förderschülerinnen und Förderschüler, die bisher in eine Werkstatt für behinderte Menschen eingetreten wären, sich mit entsprechender Unterstützung jedoch voraussichtlich auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt behaupten können. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten bis zu drei Jahre lang intensive individuelle Betreuung in Praktika und bei der Vorbereitung auf einen Arbeitsplatz. Beginnend in der Berufsschulstufe werden gemeinsam mit allen Beteiligten berufliche Perspektiven entwickelt; durch den Integrationsfachdienst wird die kontinuierliche Begleitung über die Schwelle Schule - Beruf sichergestellt. Das Projekt wird durch den Lehrstuhl für Sonderpädagogik und Geistigbehindertenpädagogik an der Universität Würzburg wissenschaftlich begleitet.
Nähere Informationen zum Programm erhalten Sie beim Zentrum Bayern Familie und Soziales.
"Job 4000"
Mit dem Bund-Länder-Programm "Job 4000", dem Vorgängerprogramm der "Initiative Inklusion" wird seit 2007 die berufliche Integration schwerbehinderter Menschen gefördert. Das Programm gründet auf den drei Säulen Arbeit, Ausbildung und Unterstützung. In Bayern stehen für die Förderung der Ausbildung schwerbehinderter Jugendlicher bis 2013 noch Mittel in Höhe von rund 400.000 Euro zur Verfügung. Gefördert werden Arbeitgeber, die neue bzw. zusätzliche Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen schaffen; auch Integrationsprojekte für schwerbehinderte Menschen gem. §§ 132 ff. SGB IX können gefördert werden. Neue Ausbildungsplätze können einmalig mit bis zu 5.000 Euro gefördert werden.
Nähere Informationen zum Programm erhalten Sie beim Zentrum Bayern Familie und Soziales.