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Behindertenpolitik

Mutter mit behindertem Kind

 

Aktuell

Staatsregierung beschließt Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vor

Die Bayerische Staatsregierung hat am 12. März 2013 den Entwurf eines Aktionsplans zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung vorgelegt.




Sozialministerin Christine Haderthauer fordert Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderung (PDF, 70,5 kB)

"Es verträgt sich nicht mit dem Grundgedanken der Inklusion, dass Leistungen für Menschen mit Behinderung immer noch dem überholten Fürsorgeprinzip folgend allein auf kommunaler Ebene erbracht werden. Es kann nicht sein, dass die Qualität der Teilhabe davon abhängt, wo man wohnt. Inklusion ist eine nationale Aufgabe, die in Deutschland nur dann flächendeckend zu bewältigen sein wird, wenn alle Ebenen von Staat und Gesellschaft mithelfen. Moderne wertorientierte Gesellschaftspolitik geht alle an! Mit meiner heutigen bayerischen Initiative will ich erreichen, dass der Bund sich an dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe beteiligt und dazu ein Leistungsgesetz auf den Weg bringt", so Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer anlässlich der Einbringung des bayerischen Entschließungsantrags zur Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes für Menschen mit Behinderung im Bundesrat.

Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung

für ein Gesetz zur Änderung des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung und der Bayerischen Kommunikationshilfenverordnung

 

Grundsätze bayerischer Behindertenpolitik

Die Behindertenpolitik ist seit langem ein Schwerpunkt bayerischer Sozialpolitik. Dabei sind zwei Grundsätze richtungweisend:

  • Schutz des Lebens und der Würde von Menschen mit Behinderung,
  • Stärkung der Fähigkeit und der Möglichkeit von Menschen mit Behinderung, über ihr Leben selbst zu bestimmen bzw. es selbst zu gestalten.

Paradigmenwechsel

Im Zentrum bayerischer Behindertenpolitik steht der Paradigmenwechsel von der Fürsorge und Versorgung hin zur gleichberechtigten Teilhabe für Menschen mit Behinderung.

Teilhabe in Gesellschaft und Beruf

Vorrangiges Ziel der Behindertenpolitik ist es deshalb, die volle und gleichberechtigte Teilhabe der Menschen mit Behinderung in Gesellschaft und Beruf zu erreichen. Eine effektive und nachhaltige gesellschaftliche Teilhabe setzt zuallererst voraus, dass behinderte Menschen nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligt werden. Mit Aufnahme des Benachteiligungsverbots für behinderte Menschen in die Bayerische Verfassung 1998 wurde daher ein wichtiges Ziel bayerischer Behindertenpolitik erreicht. Gleichzeitig wurde durch die Aufnahme eines staatlichen Schutz- und Förderauftrags eine wichtige Weichenstellung für die zukünftige Behindertenpolitik vorgenommen. Das am 1. Mai 2002 in Kraft getretene Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes und das zum 1. August 2003 in Kraft getretene Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz konkretisieren den Verfassungsauftrag der Gleichstellung für den Bereich des öffentlichen Rechts. Mit dem am 18. August 2006 in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wurde der Diskriminierungsschutz behinderter Menschen auf das Arbeitsrecht und das Zivilrecht ausgedehnt.

Freizeitgestaltung und soziale Kontakte

Zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gemeinschaft gehört auch eine sinnvolle Gestaltung der Freizeit, die Möglichkeit, Kontakte zu knüpfen und Neues kennen zu lernen. Hierzu bedarf es spezieller Angebote und besonderer Unterstützung, damit Menschen mit Behinderung, möglichst zusammen mit Nichtbehinderten, Gemeinschaft erleben. Ca. 200 Dienste der offenen Behindertenarbeit bieten insbesondere Beratung, Begleitung und betreute Freizeitmaßnahmen an. Auch der Behindertensport leistet wesentliche Integrationsarbeit. Allein an den vom Freistaat geförderten Sportmaßnahmen für Menschen mit Behinderung nehmen jährlich weit mehr als 800.000 Menschen mit Behinderung teil. Hervorzuheben ist dabei auch der oftmals unentbehrliche Einsatz ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer.

Zur Erreichung gleichwertiger Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung sind auch in Zukunft weitere Anstrengungen erforderlich. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Mobilität (Abbau von Barrieren), beruflichen Integration und gesellschaftlichen Teilhabe behinderter Menschen.

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Behindertenbeauf­tragte Bayern

Portrait Behindertenbeauftragte Irmgard Badura

behindertenbeauf­tragte.bayern.de

UN-Behinderten­rechtskonvention

Logo United Nations - UN

United Nations

Umsetzung der UN-Konvention in Bayern

Schwerpunkte der baye­risch­en Po­li­tik für Men­schen mit Be­hin­der­ung im Lich­te der UN-Be­hin­der­ten­rechtss­kon&hy;ven­tion

Der Aktionsplans zum Herunterladen

Nationaler Aktionsplan der Bundes­re­gier­ung

Logo Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Bundeministerium für Arbeit und Soziales

Wegweiser für Menschen mit Behinderung

Logo Zentrum Bayern Familie und Soziales

zbfs.bayern.de

Wege zur Inklusion

Titel Wege zur Inklusion

Teilhabe, Selbstbestimmung und Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung. Publikation des Bezirks Oberbayern.

Broschüre, 40 Seiten, März 2011