
Aktuell
Grundsätze bayerischer Behindertenpolitik
Die Behindertenpolitik ist seit langem ein Schwerpunkt bayerischer Sozialpolitik. Dabei sind zwei Grundsätze richtungweisend:
- Schutz des Lebens und der Würde von Menschen mit Behinderung,
- Stärkung der Fähigkeit und der Möglichkeit von Menschen mit Behinderung, über ihr Leben selbst zu bestimmen bzw. es selbst zu gestalten.
Paradigmenwechsel
Im Zentrum bayerischer Behindertenpolitik steht der Paradigmenwechsel von der Fürsorge und Versorgung hin zur gleichberechtigten Teilhabe für Menschen mit Behinderung.
Teilhabe in Gesellschaft und Beruf
Vorrangiges Ziel der Behindertenpolitik ist es deshalb, die volle und gleichberechtigte Teilhabe der Menschen mit Behinderung in Gesellschaft und Beruf zu erreichen. Eine effektive und nachhaltige gesellschaftliche Teilhabe setzt zuallererst voraus, dass behinderte Menschen nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligt werden. Mit Aufnahme des Benachteiligungsverbots für behinderte Menschen in die Bayerische Verfassung 1998 wurde daher ein wichtiges Ziel bayerischer Behindertenpolitik erreicht. Gleichzeitig wurde durch die Aufnahme eines staatlichen Schutz- und Förderauftrags eine wichtige Weichenstellung für die zukünftige Behindertenpolitik vorgenommen. Das am 1. Mai 2002 in Kraft getretene Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes und das zum 1. August 2003 in Kraft getretene Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz konkretisieren den Verfassungsauftrag der Gleichstellung für den Bereich des öffentlichen Rechts. Mit dem am 18. August 2006 in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wurde der Diskriminierungsschutz behinderter Menschen auf das Arbeitsrecht und das Zivilrecht ausgedehnt.
Freizeitgestaltung und soziale Kontakte
Zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gemeinschaft gehört auch eine sinnvolle Gestaltung der Freizeit, die Möglichkeit, Kontakte zu knüpfen und Neues kennen zu lernen. Hierzu bedarf es spezieller Angebote und besonderer Unterstützung, damit Menschen mit Behinderung, möglichst zusammen mit Nichtbehinderten, Gemeinschaft erleben. Ca. 200 Dienste der offenen Behindertenarbeit bieten insbesondere Beratung, Begleitung und betreute Freizeitmaßnahmen an. Auch der Behindertensport leistet wesentliche Integrationsarbeit. Allein an den vom Freistaat geförderten Sportmaßnahmen für Menschen mit Behinderung nehmen jährlich weit mehr als 800.000 Menschen mit Behinderung teil. Hervorzuheben ist dabei auch der oftmals unentbehrliche Einsatz ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer.
Zur Erreichung gleichwertiger Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung sind auch in Zukunft weitere Anstrengungen erforderlich. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Mobilität (Abbau von Barrieren), beruflichen Integration und gesellschaftlichen Teilhabe behinderter Menschen.