Presse
Juli 2007
München, 1. Juli 2007
314.07
30 Jahre Bayerisches Landesjugendamt
Sprachrohr der öffentlichen Jugendhilfe - Wandel von der Fürsorgeerziehung hin zur Jugendhilfe
Das Bayerische Landesjugendamt feiert heute Geburtstag: Am 1. Juli 1977 wurde es zur eigenständigen Dienstbehörde. „Innerhalb dieser drei Jahrzehnte hat sich das Landesjugendamt einen Namen als qualifizierte Fachbehörde und als Sprachrohr der öffentlichen Jugendhilfe gemacht - auch über die bayerischen Landesgrenzen hinaus. Das Landesjugendamt unterstützt mit fachlichen Empfehlungen, Leitfäden und Fortbildungen die Jugendämter in vielen Feldern der Kinder- und Jugendhilfe - vom Jugendmedienschutz über die Adoption bis hin zur Umsetzung des staatlichen Schutzauftrages. Das Landesjugendamt hat in diesen 30 Jahren den Wandel von der Fürsorgeerziehung hin zur Jugendhilfe mit vollzogen und begleitet. Jugendhilfe ist heute familien- und dienstleistungsorientiert.“ Mit diesen Worten gratulierte Familienministerin Christa Stewens heute dem Leiter des Amtes, Dr. Robert Sauter, zum Jubiläum seiner Behörde. „Als Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter setzen Sie auch bundesweit Standards.“
„Unter den Nägeln brennen uns immer wieder Fälle der Kindesmisshandlung und -vernachlässigung. Gerade hier ist der Staat zum Schutz der Kinder als Schwächste in der Gesellschaft gefordert. Auf Initiative Bayerns wurde 2005 der gesetzliche Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe gestärkt. Hierzu hat das Landesjugendamt die Garantenstellung der Jugendämter durch fachliche Empfehlungen konkretisiert und ihre Umsetzung in die Praxis durch zahlreiche Fortbildungen und fachliche Beratungen begleitet. Die Empfehlungen fanden bundesweit Beachtung und wurden auch von anderen Ländern aufgegriffen. Weitere Verbesserungen erwarte ich von einer stärkeren Verzahnung der Gesundheitshilfe mit der Kinder- und Jugendhilfe“, betonte die Ministerin unter Hinweis auf die aktuellen Beschlüsse des Bayerischen Kabinetts vergangenen Dienstag zum Kinderschutz.
Stewens: „Seit Anbeginn ist auch der Jugendschutz ein wichtiges Aufgabengebiet des Landesjugendamts: Früher standen eher Filme und Jugendmagazine im Zentrum, heute sind es ‚Koma-Saufen’, gewalthaltige Computerspiele oder Internet-Chats. Durch die Mitarbeit in Prüfgremien zur Alterskennzeichnung von Filmen und Spielen, Publikationen und Fortbildungen steht das Landesjugendamt den Jugendschützern vor Ort mit Rat und Tat zur Seite.“
Das Landesjugendamt bestand bereits in den 1920er Jahren. Der Weg bis zur Errichtung einer eigenständigen Dienstbehörde war jedoch weit: durch das Adoptionsvermittlungsgesetz von 1976 musste eine zentrale Adoptionsstelle eingerichtet werden. Diese war Keimzelle des heutigen Landesjugendamtes, das rasch erweitert wurde um die Fortbildung, den Jugendschutz sowie weitere Aufgaben im Umfeld der Erziehung in der Familie.
1. Juli 2007

