
Ein großer Teil der Lebensqualität in Bayern geht auf das Verdienst ehrenamtlichen Engagements zurück. Die Ehrenamtlichen jedoch leisten ihre Arbeit für das Gemeinwohl völlig kostenlos. Diese engagierten Menschen sollen erfahren, dass ihr Einsatz sich dennoch auszahlt – wenn auch nicht in barer Münze.
Engagiert im Sozialen Bereich
- dokumentiert den Ehrenamtlichen namentlich, dass sie in einer bestimmten Zeit eine bestimmte Tätigkeit (die beschrieben ist) im Rahmen eines ehrenamtlichen, freiwilligen und/oder bürgerschaftlichen Engagements geleistet haben
- und dabei bestimmte Kompetenzen gezeigt oder erworben haben (z.B. Teamfähigkeit, Organisationstalent, etc.).
- Der Ehrenamtsnachweis ist jedoch kein Arbeitszeugnis!
Vorteile des Ehrenamtsnachweises
Für den Engagierten:
- Würdigung und Dank für die Tätigkeit
- Vorteile bei der Bewerbung um einen Ausbildungsplatz, Arbeitsplatz etc.
Für die sozialen Organisationen:
- Bindung der Ehrenamtlichen
- Mehr Leistung durch mehr motivierte Ehrenamtliche
Persönliche Voraussetzungen für den Ehrenamtsnachweis
- Zeitliche Vorgaben: pro Jahr ein Engagement von 80 Stunden
- bei Schülern sind es 60 Stunden
- Mindestalter: 14 Jahre
Aussteller
Kirchen, Wohlfahrtsverbände, andere Verbände, Kommunen, Organisationen
Der Nachweis besteht aus zwei Teilen:
- einem Urkundenblatt, das mit dem Namen des Ehrenamtlichen, der Unterschrift des Ausstellers, des Verbandsvorsitzenden und von Frau Staatsministerin Haderthauer versehen ist;
- einem Beiblatt, auf dem die Tätigkeiten, der zeitliche Umfang, Fortbildungen etc. beschrieben und ggf. die damit erworbenen Fähigkeiten dargestellt sind. Dieses Beiblatt ist als Anlage für Bewerbungen bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz oder einer Arbeitsstelle gedacht.