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Zivildienst / Ausland

FSJ im Ausland

Das Freiwillige Soziale Jahr kann auch im Ausland geleistet werden. Der entsendende Träger des FSJ muss jedoch seinen Sitz im Inland haben und als Träger des FSJ im Ausland von der zuständigen Landesbehörde zugelassen sein.

Ein FSJ im Ausland kann nur längstens zwölf Monate geleistet werden. Anders als bei einem FSJ im Inland müssen die Bildungsveranstaltungen zur Vorbereitung für den Auslandsaufenthalt und zur Nachbereitung stattfinden. Falls der Träger ein Zwischenseminar im Ausland sicherstellen kann, verkürzen sich die vorbereitenden Veranstaltungen entsprechend.

Für das FSJ im Ausland gibt es die gleichen Leistungen wie für das FSJ im Inland. Bei einem Auslands-FSJ werden jedoch oft von den Teilnehmenden Finanzierungsbeiträge verlangt.

Die Nachfrage nach Plätzen für ein FSJ im Ausland übersteigt die Zahl der angebotenen Plätze erheblich. Bewerben Sie sich deshalb möglichst frühzeitig.

In Bayern ist derzeit ein Träger des FSJ im Ausland zugelassen:

Internationaler Bund
Freiwilliges soziales Jahr im Ausland
Kopernikusstraße 7/9
90459 Nürnberg
Tel: 0911 9453630
E-Mail: FSJ-Nuernberg@internationaler-bund.de

FSJ-Auslandsträger (PDF, 21 KB)

Weitere Träger des FSJ im Ausland finden Sie in dieser Tabelle
Stand: Januar 2009

Zusätzliche Informationen

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Weitere Informationen zum Bayerischen Zukunftsministerium

Broschüre herunterladen (PDF, 5,22 MB)

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