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Freiwillige

Freiwillige im Sinne des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) sind junge Menschen, die einen freiwilligen Dienst ohne Gewinnerzielungsabsicht, außerhalb einer Berufsausbildung und vergleichbar einer Vollzeitbeschäftigung leisten.

Teilnehmer

Das FSJ ist ein soziales Bildungsjahr für junge Menschen. Die Teilnehmer im FSJ sind Freiwillige, die sich verpflichten, zwischen sechs Monaten und 24 Monaten in einer sozialen Einrichtung praktisch mitzuarbeiten. In der Regel dauert ein FSJ zwölf Monate.

Es gibt kein Mindestalter für das FSJ. Allerdings muss die Vollzeitschulpflicht erfüllt sein. Ein FSJ kann demnach leisten, wer die Schule abgeschlossen hat und erst nach dem Freiwilligendienst das 27. Lebensjahr vollendet.

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Zeitlicher Rahmen

Ein FSJ beginnt gewöhnlich am 1. September eines Jahres. Die Träger führen ab dem Frühjahr die Bewerbungsgespräche durch. Einzelne Träger beginnen das FSJ mehrmals im Jahr.

In der Regel dauert das FSJ ein Jahr. Mindestdauer ist sechs Monate. Das FSJ im Inland kann um sechs Monate auf längstens 18 Monate Dienstzeit verlängert werden. Mit einem besonderen pädagigischem Konzept ist eine Verlägerung auf 24 Monate zulässig.

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Leistungen an die Freiwilligen

  • angemessenes Taschengeld
    Im Gesetz ist  eine Höchstgrenze für das Taschengeld festgelegt. Das Taschengeld darf diese Höchstgrenze von sechs Prozent der in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze (im Jahr 2012 ist der Höchstbetrag 336 Euro monatlich) nicht überschreiten und bleibt in der Regel darunter. Als Richtwert gilt zurzeit 150 Euro monatlich.
  • unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung
    Viele Einrichtungen bieten zusätzlich unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung, teilweise auch Arbeitskleidung; es darf auch ersatzweise eine entsprechende Geldersatzleistung gezahlt werden.
  • Anspruch auf Kindergeld
    Während des FSJ haben die Eltern Anspruch auf Kindergeld, Kinderfreibeträge oder andere kinderbezogene Leistungen.
  • beitragsfreie Versicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung
    Die Freiwilligen im FSJ sind in der gesetzlichen Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- Renten- und Unfallversicherung pflichtversichert. Die abzuführenden Beiträge werden alleine von der Einsatzstelle oder dem Träger übernommen.
  • Anspruch auf Urlaub
    Es werden mindestens 24 Urlaubstage bezogen auf zwölf Monate Dienstzeit gewährt. Für minderjährige Jugendliche gibt es längere Urlaubsansprüche nach dem Jugendarbeitschutzgesetz.

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Sonstige Leistungen, Vorteile

  • Pädagogische Begleitung
    Die gesetzlich vorgeschriebene pädagogische Begleitung erfolgt gemeinsam durch den Träger und die Einsatzstelle. Für die fachliche Anleitung der Freiwilligen ist die Einsatzstelle verantwortlich. Mindestens 25 Seminartage werden durch die zentrale Stelle des Trägers des FSJ sichergestellt, wie auch individuelle Betreuung.
  • Teilnehmerausweis
    Nach dem Beginn des Dienstes erhalten die Freiwilligen einen FSJ-Ausweis, mit dem Vergünstigungen wie für Schüler oder Auszubildende erhältlich sind.
  • Schriftliches Arbeitszeugnis
    Bei Beendigung des Freiwilligen Dienstes kann der Freiwillige oder die Freiwillige vom Träger ein schriftliches Zeugnis fordern.
  • Arbeitschutzrecht
    Für die Tätigkeit im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Jahres sind die Arbeitschutzbestimmungen entsprechend anzuwenden.
  • Lernort zwischen Schule und Beruf
    Das FSJ ist für die Freiwilligen ein wichtiger Lernort zwischen Schule und Beruf. Es vermittelt wichtige soziale und interkulturelle Fähigkeiten, bietet Orientierung und stärkt Selbständigkeit, Selbstbewusstsein sowie Eigen- und Fremdverantwortung. Die Einbindung in konkrete Arbeitszusammenhänge kann die Entscheidung über Ausbildungs- und Berufswünsche klären helfen.

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Einsatzorte

Der freiwillige Dienst wird als überwiegend praktische Hilfstätigkeit in den Einsatzstellen geleistet. Dies sind z.B. Krankenhäuser, Altenheime, Kindergärten, Ambulante Soziale Dienste. Um Einsatzstellen werden zu können, müssen die gemeinwohlorientierten Einrichtungen mit einem zugelassenen Träger eine Vereinbarung schließen.

Das FSJ kann auch im Ausland geleistet werden.

Suchefsj

 

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Bewerbungsverfahren

Es gibt keine zentrale Einsatzstellenvermittlung in Bayern. Bewerbungsunterlagen, Informationen zu den Einsatzstellen und Auskünfte zur Anerkennung als Einsatzstelle sind über die zugelassenen Träger erhältlich.

Die Träger führen ab dem Frühjahr die Bewerbungsgespräche durch. Für das FSJ im Ausland sind oft Bewerbungen von mindestens einem Jahr im voraus erforderlich.

Zusätzliche Informationen

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Broschuere Deckblatt

Weitere Informationen zum Bayerischen Zukunftsministerium

Broschüre herunterladen (PDF, 5,22 MB)

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