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Freiwilliges Soziales Jahr

FSJ - Freiwilliges Soziales Jahr in Bayern


Das Freiwillige Soziale Jahr - ein soziales Bildungsjahr für junge Menschen

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ein soziales Bildungsjahr für junge Menschen. Es ist jedoch kein Ausbildungs- und kein Arbeitsverhältnis. Das FSJ bietet den jungen Teilnehmenden, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt, aber das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben die Chance, als Freiwillige etwas für sich und andere Menschen zu tun.

Durch die praktische Mitarbeit in den Einsatzstellen und die pädagogische Begleitung bietet das FSJ den Freiwilligen die Gelegenheit,

  • verantwortungsvolles, soziales Handeln einzuüben,
  • Einblicke in gesellschaftliche, soziale und interkulturelle Zusammenhänge zu erhalten,
  • die Förderung des Engagements im sozialen Bereich zu erfahren,
  • Kritik-, Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit sowie globales Denken zu entwickeln,
  • die Persönlichkeit zu entfalten und eigene Wertvorstellungen zu überprüfen,
  • Vorurteile abzubauen
  • soziale Berufe in ihrer Vielfältigkeit kennen zu lernen.

3.000 FSJ-Leistende allein in Bayern

Derzeit leisten rund 3.000 junge Menschen ein FSJ bei einem bayerischen Träger. Bundesweit gibt es rund 30.000 Freiwillige jährlich.

Das FSJ ist ein Dreiecksverhältnis:

  1. Die jugendlichen Freiwilligen erbringen die Arbeitsleistung.
  2. Die Einsatzstellen beschäftigen die Freiwilligen und profitieren direkt von der Hilfstätigkeit.
  3. Die zugelassenen Träger sind verantwortlich für die rechtmäßige Durchführung des FSJ, insbesondere für die pädagogische Begleitung und erhalten von den Einsatzstellen einen Kostenersatz und teilweise öffentliche Fördermittel.

Mindestdauer sechs Monate
Höchstdauer 18 Monate

In der Regel dauert das FSJ ein Jahr. Mindestdauer ist sechs Monate, mit einer Verlängerung sind höchstens 18 Monate Dienst möglich. Ein FSJ kann auch im Ausland geleistet werden. Anerkannte Kriegsdienstverweigerer können anstelle eines Zivildienstes das FSJ leisten.

Ein FSJ kann nur über einen zugelassenen Träger geleistet werden. Das Bewerbungsverfahren wird regelmäßig ab dem Frühjahr für den nächsten September durchgeführt. Die Adressen der bayerischen Träger finden Sie hier.

Das Bundesgesetz zur Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres soll die jungen Freiwilligen vor Härten und materiellen Nachteilen, die durch den Dienst entstehen könnten, schützen. Zur Trägerzulassung und zur Ausgestaltung eines Helferausweises wurden Landesregelungen erlassen.

Interesse?

Gemeinsame Publikationen von Informationsmaterial der bayerischen Träger können Sie als PDF-Dateien kostenlos herunterladen.

Informationen zu einem freiwilligen ökologischen Jahr finden Sie unter www.foej-bayern.de.

Bei Interesse an bürgerschaftlichem Engagement, einem Ehrenamt oder an einem generationsübergreifenden Freiwilligendienst erhalten Sie Informationen über das Bayerische Landesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement, Gostenhofer Hauptstraße 61, 90443 Nürnberg, Telefon: 0911 272998-20, E-Mail: lbe@iska-nuernberg.de.

Suchefsj

Zusätzliche Informationen

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Weitere Informationen zum Bayerischen Zukunftsministerium

Broschüre herunterladen (PDF, 5,22 MB)

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