Allgemeines zur Förderung
Der ESF ist zusätzlich und ergänzend. Das bedeutet, dass gesetzliche Leistungen wie des SGB III oder des SGB II grundsätzlich vorrangig sind und durch den ESF nicht ersetzt werden können.
Mit dem ESF können in der Prioritätsachse A bis zu 45 Prozent, in den Prioritätsachsen B und C bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert werden. Die restlichen Anteile sind vom Projektträger zu erbringen. Dies können Teilnehmerbeiträge, private Mittel oder Lohnfortzahlungen des Arbeitgebers sein, Leistungen des Landes oder Mittel aus gesetzlichen Leistungen wie des Arbeitslosengelds II sein. Grundsätzlich haben Träger einen Eigenanteil von 10 Prozent zu erbringen.
Es gelten das Kostenerstattungsprinzip und das Realkostenprinzip. Ausgaben kommen dann in Betracht, wenn es sich um tatsächlich getätigte Zahlungen in Form von Geldleistungen oder unter bestimmten Bedingungen um Sachleistungen handelt, die durch quittierte Rechnungen, gleichwertige Buchungsbelege oder Bewertungen belegt sind. Es gelten die Steuervorschriften für Abschreibungen.
Durch die Ausrichtung auf Humanressourcen ist eine Förderung von Sachinvestitionen, Immobilien, Grundstücken, Infrastruktur oder eine institutionelle Förderung ausgeschlossen.
Es können Zuwendungen zur Teilfinanzierung nach den Finanzierungsarten der Verwaltungsvorschriften zur Bayer. Haushaltsordnung bewilligt werden. Dies sind Projektförderungen mit Anteilfinanzierung, Fehlbedarfs- oder Festbetragsfinanzierungen. Daneben können auch Verfahren der öffentlichen Auftragsvergabe angewandt werden.
Zu den förderfähigen Ausgaben beziehungsweise Kosten zählen insbesondere die in den Antragsformularen aufgeführten Positionen. Sie werden von den Ansprechpartnern bereit gehalten.
Träger müssen bei der Zielerreichung mitwirken und Ergebnisse in bestimmter Weise dokumentieren, um die strategische Zielerreichung messen zu können
Allgemeines Antragsverfahren
Anträge auf Förderung von Projekten durch den Europäischen Sozialfonds können jederzeit gestellt werden. ln der Förderperiode 2007-2013 ist eine Antragstellung noch bis 31.12.2013 möglich.
Mit ihrem Projektvorschlag kontaktieren sie bitte den jeweiligen Ansprechpartner. Nach Abstimmung mit ihrem Ansprechpartner stellen sie eine Projektvoranfrage via ESF BAVARIA.
Ist die Projektvoranfrage vom Ansprechpartner als geeignet eingestuft worden, kann ein Projektantrag unter Beachtung der jeweiligen Förderhinweise der spezifischen Förderaktivität via ESF BAVARIA gestellt werden.