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Verzeichnis der Begünstigten
ESF in Bayern Förderperiode 2007-2013
Nach Art. 7 (2) d) der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 ist ein Verzeichnis der Begünstigten zu veröffentlichen. In diesem Verzeichnis werden die Begünstigten, die Vorhaben und der Betrag der für die Vorhaben bereitgestellten öffentlichen Beteiligungen aufgezählt. Die Auflistung erfolgt dabei alphabetisch nach den Namen der Begünstigten. Es werden nicht nur die ESF-Beträge, sondern alle öffentlichen Mittel publiziert, die im Rahmen des Vorhabens eingebracht werden. Deshalb können die wiedergegebenen Beträge den Betrag der Auszahlung an den Begünstigten übersteigen. In der Spalte "Gewährte Beträge" werden die in den Bewilligungsbescheiden genannten öffentlichen Mittel aufgeführt, in der letzten Spalte die bei Abschluss der Vorhaben ausgezahlten gesamten öffentlichen Mittel. In die Liste werden die Zuwendungsempfänger aufgenommen. Die Namen von Personen, die an ESF-Maßnahmen teilnehmen, werden nicht veröffentlicht. Das Verzeichnis der Begünstigten der bayerischen ESF-Förderung finden Sie untenstehend.
Verzeichnis der Begünstigten (PDF, 1.356 KB) nach Maßgabe des Art. 7 Nr. 2 Buchst. d VO (EG) Nr. 1828/2006 Stand 24.06.2011
Kommunikationsplan gemäß Art. 2 VO (EG) 1828/2006
ESF-Logos für Informations- und Publizitätsmaßnahmen
Für Informations- und Publizitätsmaßnahmen sind insbesondere Artikel 8 und 9 der VO (EG) Nr. 1828/2006 vom 8. Dezember 2006 zu beachten. Bei allen Informations- und Publizitätsmaßnahmen muss das Emblem der Europäischen Union, ein Verweis auf die Europäische Union und auf den Europäischen Sozialfonds enthalten sein, z.B. neben oder unter dem Emblem der EU. Die Gestaltung des Emblems der Europäischen Union muss den Vorgaben des Anhangs I der VO (EG) Nr. 1828/2006 der Kommission entsprechen (Verordnung mit Anhang zum Herunterladen; Emblem der EU zum Herunterladen)
Der Slogan: ESF in Bayern - Wir investieren in Menschen als Hinweis auf den gemeinschaftlichen Mehrwert, muss ebenfalls aufgenommen werden. Bei kleinem Werbematerial (z.B. Kugelschreiber, Bonbons) kann auf den Slogan verzichtet werden. Ergänzend kann auf die Website des Sozialministeriums zum ESF verwiesen werden.
Es wird grundsätzlich empfohlen, bei den Informations- und Publizitätsmaßnahmen das ESF-Logo zu verwenden, welches neben dem EU-Emblem auch den ESF-Slogan enthält. Sofern dies insbesondere aus Platzgründen nicht möglich sein sollte, können auch die Dateien mit dem EU-Emblem und dem ESF-Slogan getrennt auf der Informations- und Publizitätsmaßnahme angeordnet werden.