Im ESF-Förderzeitraum 2007-2013 ist gemäß Art. 63 VO (EG) 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 in Bayern ein Begleitausschuss einzusetzen. Mitglieder können die an der Umsetzung des ESF-Programms beteiligten Ressorts, Behörden der Arbeitsverwaltungen, Wirtschafts- und Sozialpartner und sonstige Stellen (zum Beispiel Vertreter im Umweltschutzbereich, Vertreter zur Gleichstellung von Frauen und Männern) sein. Mitglieder im Begleitausschuss können wegen Unvereinbarkeit nicht Träger von Maßnahmen sein.
Der Begleitausschuss hat in seiner ersten Sitzung am 25. Juli 2007 seine Geschäftsordnung (PDF, 118 KB) (durch Beschluss vom 28.06.2011 geändert) beschlossen.
Mitglieder des Begleitausschusses
Stimmberechtigte Mitglieder:
- Je ein Vertreter der hauptsächlich am Programm
beteiligten Landesministerien:
- Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung,
Familie und Frauen (3 Stimmen) - Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur,
Verkehr und Technologie (2 Stimmen) - Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit
und Verbraucherschutz (2 Stimmen) - Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten (2 Stimmen)
- Staatsministerium für Unterricht und Kultus (2 Stimmen)
- Staatsministerium für Wissenschaft,
Forschung und Kunst (2 Stimmen) - Staatsministerium der Justiz (2 Stimmen)
- Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung,
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales -
Fondsverwaltung ESF (1 Stimme) - Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Bayern (1 Stimme)
- ein Vertreter der bayerischen Arbeitsgemeinschaften
nach § 44b SGB II in der jeweils gültigen Fassung (1 Stimme) - Sprecher der bayerischen zugelassenen kommunalen Träger
nach § 6a SGB II in der jeweils gültigen Fassung (1 Stimme) - Bayerischer Industrie- und Handelskammertag (1 Stimme)
- Bayerischer Handwerkstag (1 Stimme)
- Verband der Bayerischen Bezirke (1 Stimme)
- Bayerischer Städtetag (1 Stimme)
- Bayerischer Landkreistag (1 Stimme)
- Bayerischer Gemeindetag (1 Stimme)
- Umweltbeauftragte oder -beauftragter der Bayerischen Staatsregierung
(1 Stimme) - Leitstelle für Gleichstellung von Frauen und Männern (1 Stimme)
- Beauftragte oder Beauftragter der Bayerischen Staatsregierung
für die Belange von Menschen mit Behinderung (1 Stimme) - Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände
der freien Wohlfahrtspflege in Bayern (1 Stimme) - Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Bezirk Bayern (1 Stimme)
Beratende Mitglieder (ohne Stimmrecht):
- Europäische Kommission: GD Beschäftigung,
soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit - Prüfbehörde ESF in Bayern
- Bescheinigungsbehörde ESF in Bayern
- Zentrum Bayern Familie und Soziales
- Bezirksregierungen
- Bund Naturschutz Bayern e.V.
- Lebenshilfe Landesverband Bayern
- Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Bayerns (AGABY)
Partnerschaftlicher Ansatz und Beteiligung
Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen hat mit zwei Partner- und Begleitgesprächen am 23. März 2006 und 27. Oktober 2006 den offiziellen Auftakt für den partnerschaftlichen Beteiligungsprozess zur neuen ESF-Förderperiode 2007 - 2013 gegeben. Diese aktive Partnerschaft ist wichtig, um die Arbeits- und Sozialpartner und die Arbeitsmarktakteure aller Ebenen in die Programmplanung einzubeziehen. In einem effizienten und transparenten Prozess sind Sie aufgerufen, sich bei der Vorbereitung des neuen Operationellen Programms einzubringen.
Hier haben Sie die Möglichkeit, sich sichtbar in den Planungs- und Umsetzungsprozess zur strategischen Ausrichtung des ESF einzubringen. Teilen Sie uns Ihre Anregungen mit unter esf@stmas.bayern.de.
Ihre Anregungen werden im Rahmen der Möglichkeiten bei der Programmumsetzung berücksichtigt.