Auf dieser Seite
Das Jugendamt
Das Jugendamt ist für Sie als allein erziehender Elterteil ein wichtiger Ansprechpartner: Es unterstützt Sie bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes und bei der Regelung des Umgangsrechts. Darüber hinaus ist es bei nicht verheirateten Müttern für die Anerkennung der Vaterschaft zuständig und hilft bei der Geltendmachung ihrer eigenen Unterhaltsansprüche gegenüber dem Vater des Kindes.
Hier finden sie eine Liste aller Jugendämter in Bayern.
Erziehungsberatung
Erziehungsberatungsstellen helfen Ihnen, wenn Sie sich in der Erziehung mit Schwierigkeiten konfrontiert sehen, das Kind körperliche oder emotionale Auffälligkeiten zeigt, aber auch, wenn Sie bei Ihrem Kind Entwicklungsverzögerungen beobachten. Die Beraterinnen und Berater sind zur Verschwiegenheit verpflichtet; die Beratung ist darüber hinaus kostenlos. Hier finden Sie eine Liste aller Erziehungsberatungsstellen in Bayern.
Falls Sie sich (noch) scheuen, eine Erziehungsberatungsstelle aufzusuchen, können Sie zuerst auch das Internet zu Rate ziehen. Webseiten wie Eltern im Netz, ein Angebot des Bayerischen Landesjugendamtes, oder die bke-Elternberatung bieten Ihnen umfassende Informationen zu allen Themen rund um Erziehung in allen Lebenslagen.
Schulberatung
Obwohl es gerade für Sie als Alleinerziehenden oftmals schwer fällt, weitere Termine in einem stressigen Alltag wahrzunehmen, sollten Sie Angebote der Schule zur Elternbeteiligung unbedingt nutzen. In Elternsprechstunden und Elternversammlungen erhalten Sie nicht nur wichtige Informationen, sondern können auch mit den Lehrerinnen und Lehrern konkret über die Entwicklung Ihres Kindes sprechen. Weitere Informationen erhalten Sie beim Jugendamt oder bei den staatlichen Schulberatern.
Selbsthilfeinitiativen
Selbsthilfeinitiativen und Kontaktgruppen von Alleinerziehenden bieten - speziell in größeren Städten - ein Netzwerk, das einen Teil Ihrer Belastung auffangen kann. Hier erhalten Sie Beratung und Unterstützung bei Behördengängen, erfahren mehr über neue Angebote zur Kinderbetreuung und können an vielfältigen Freizeitangeboten teilnehmen.
Eine der größten Selbsthilfe-Organisationen ist der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV), der sich bundesweit für die Belange von Ein-Eltern-Familien einsetzt. Neben dem Landesverband Bayern des VAMV gibt es zahlreiche regionale Kontaktstellen.
Familienurlaub und Kuren
Gemeinsamer Familienurlaub macht die Familie stark.
Der Freistaat Bayern bezuschusst gemeinsame Aufenthalte von sechs bis 14 Tagen pro Jahr in anerkannten Familienferienstätten, die auch Angebote der Eltern- und Familienbildung vorhalten. Zuschüsse bekommen Einelternfamilien mit Hauptwohnsitz in Bayern, deren jährliches Familiennettoeinkommen unter 15.600 Euro liegt (ab dem zweiten Kind Erhöhung um 4800 Euro je Kind).
Der Zuschuss beträgt für jedes Kind und jeden Erwachsenen 13 Euro je Tag (für Kinder mit einer dauerhaften Behinderung 17 Euro). Anträge für Zuschüsse müssen unbedingt vor Antritt des Familienurlaubs gestellt werden. Antragsformulare können über das Internet auf der Homepage www.zbfs.bayern.de heruntergeladen werden. Die Auszahlung erfolgt schnellstmöglich nach einer Bestätigung der Familienferienstätte über den Aufenthalt und die Teilnahme an einer Familienbildungsmaßnahme.
Es werden ausschließlich Familienurlaube in gemeinnützigen Familienferienstätten bezuschusst, diese sind unter www.urlaub-mit-der-familie.de ersichtlich.
In Hauptferienzeiten können in ganz Deutschland Familienferienstätten ausgewählt werden, außerhalb dieser Zeiten nur in Bayern.
Wenn Sie gesundheitlich angeschlagen sind, können Sie Kurangebote - alleine oder auch zusammen mit Ihrem Kind - in Anspruch nehmen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse sowie beim Müttergenesungswerk.
Ist Ihr Kind gesundheitlich beeinträchtigt, können Sie es zur Kur begleiten. Meist ist das sehr sinnvoll, da mit der Krankheit des Kindes auch Ihre Belastung äußerst stark ist, so dass auch Sie der Erholung bedürfen. Obwohl eigentlich das Kind zur Kur geht, können Sie daher auch selbst Kuranwendungen in Anspruch nehmen.