Ehe und Familie stehen nach dem Grundgesetz und der Bayerischen Verfassung unter dem besonderen Schutz des Staates. Die Ehe- und Familienberatung leistet hierzu einen wichtigen Beitrag.
Nahezu 130 räumlich gut erreichbare Ehe- und Familienberatungsstellen bieten im Freistaat Bayern ein hochqualifiziertes Beratungsangebot an. Das Beratungsspektrum reicht von der Vorbereitung auf Partnerschaft und Ehe über die Beratung in Ehe-, Partnerschafts-, Familien- und Lebensfragen sowie über Aufklärung zur Familienplanung im Sinne einer verantwortlichen Elternschaft bis hin zur Beratung bei Trennung und Scheidung.
Die Ehe- und Familienberatungsstellen der Diözesen (Katholische Kirche) und der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege führen diese Beratung konfessionsübergreifend in Einzel- und Gruppenberatung durch.
Das Beratungsangebot ist grundsätzlich kostenfrei, die Träger der Beratungsstellen sind jedoch verpflichtet, eine sozial verträgliche Kostenbeteiligung von den ratsuchenden Ehepaaren und Familien zu erheben.
Um die Zukunft der Beratungsstellenarbeit zu sichern, haben die Träger der Beratungsstellen und der Freistaat Bayern bereits im Jahr 2005 eine Rahmenvereinbarung über die Grundsätze der Weiterentwicklung der Ehe- und Familienberatung und die Förderung durch den Freistaat Bayern geschlossen. Mit dieser Rahmenvereinbarung wird nach Maßgabe vorhandener Haushaltsmittel nicht nur ein flächendeckendes Angebot der Ehe-, Familien- und Lebensberatung sichergestellt, sondern auch jede mögliche Kooperationsform zwischen den verschiedenen Beratungsstellen und anderen sozialen Institutionen und Angeboten vor Ort genutzt.
Ehe- und Familienberatungsstellen
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