Springe direkt zu: Inhalt Hauptmenü

Zuschüsse zur Familienerholung

Gemeinsame Familienferien festigen den Zusammenhalt, fördern die Gesundheit der Kinder und stärken Familien für Belastungen und Krisen im Lebensalltag! Ein gemeinsamer Erholungsaufenthalt bedeutet also weit mehr als ein paar Tage auszuspannen. Er verbessert das Familienklima und vor allem auch das Verständnis füreinander.

Freistaat Bayern fördert Familienferien

Weil das so wertvoll ist, gewährt der Freistaat Bayern Familien, die in Bayern leben und sich sonst keinen Urlaub leisten können, unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse für gemeinsame Familienferien. Familien sollen sich in den besonders familienfreundlichen Familienferienstätten erholen können und Kraft für den Lebensalltag schöpfen. Um Eltern in ihrer verantwortungsvollen Erziehungsaufgabe zu unterstützen, erhalten sie während dieses Urlaubs Angebote zu Fragen der Erziehung, Gesundheit oder Ernährung.

nach oben

Wer bekommt Zuschüsse?

  • Familien
    (Eltern, Elternteile, Pflegeeltern und allein erziehende Mütter und Väter mit einem Kind oder mehreren Kindern, für das/ die sie Kindergeld beziehen; in begründeten Ausnahmefällen von Großeltern mit einem Enkelkind oder mehreren Enkelkindern, für das/ die Eltern, Elternteile, Pflegeeltern und allein erziehende Mütter und Väter Kindergeld beziehen)
  • mit Hauptwohnsitz in Bayern,
  • deren jährliches Familiennettoeinkommen unterhalb folgender Einkommensgrenzen liegt:
    allein erziehende Eltern mit einem Kind: 15.600 Euro
    beide Eltern mit einem Kind: 17.400 Euro
    je weiteres Kind: 4.800 Euro
    (eine Einkommensprüfung entfällt, wenn die Familie beziehungsweise der Haushaltsvorstand Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II nach dem Sozialgesetzbuch II bezieht),
  • wenn während des Erholungsaufenthalts ein Angebot der Eltern- und Familienbildung wahrgenommen wird.

nach oben

Wie hoch sind die Zuschüsse und wie lange werden sie gewährt?

  • Für jedes Kind und jeden Erwachsenen: täglich 13 Euro
  • Für jedes Kind, das eine dauerhafte Behinderung hat: täglich 17 Euro

Es wird jährlich ein Erholungsaufenthalt mit mindestens 6 Tagen und höchstens 14 Tagen bezuschusst. An- und Abreisetag gelten dabei als ein voller Tag.

nach oben

Welche Ferienquartiere können ausgewählt werden?

Bezuschusst werden Erholungsaufenthalte in gemeinnützigen Familienferienstätten. Eine Übersicht mit komfortabler Suchfunktion finden Sie auf der Seite des Zentrums Bayern Familie und Soziales.

In Hauptferienzeiten können in ganz Deutschland Familienferienstätten ausgewählt werden, außerhalb dieser Zeiten nur im Freistaat Bayern.

nach oben

Wann müssen die Zuschüsse beantragt werden und wann werden sie ausgezahlt?

Anträge auf Zuschüsse zur Familienerholung müssen unbedingt vor Antritt des Erholungsaufenthalts gestellt werden.

Antragsformular (PDF, 460 KB)

Die Auszahlung erfolgt dann schnellstmöglich nach Vorlage einer Bestätigung der Familienferienstätte über den Aufenthalt.

nach oben

Weiterführende Informationen

Die zuständigen Ansprechpartner/innen beim Zentrum Bayern Familie und Soziales sind von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr erreichbar unter:
Telefon: 089 1261-2313
E-Mail: familienerholung.familienbildung@zbfs.bayern.de

nach oben

Zusätzliche Informationen

Zukunftsministerium - Die Broschüre

Broschuere Deckblatt

Weitere Informationen zum Bayerischen Zukunftsministerium

Broschüre herunterladen (PDF, 5,22 MB)

Das Zukunftsministerium auf Ihrem Handy

Stmas App Banner

Testen Sie selbst: Wie gut kennen Sie sich mit den Zukunftsthemen unserer Gesellschaft aus?

Mehr Informationen

audit berufundfamilie

Berufundfamilie Logo

Zertifikat zur Vereinbarkeit von Job und Familie

Mehr Informationen

Raum für Familien - Chancen für Kinder

Deckblatt Broschüre Raum für Familien

Re­gier­ungs­erklär­ung von Staats­minister­in Chris­tine Hader­thauer zur Familienpolitik

Broschüre, 26 Seiten, November 2009

Familienreport Bayern 2009

IFB-Familienreport 2009

Daten zur aktuellen Situation der baye­risch­en Familien­haus­halte

Broschüre, 211 Seiten, November 2009

Steuertipps für Familien 2010

Steuertip

Kindergeld, Freibe­trä­ge für Kin­der, Ehe­gatten­split­ting und viel­es an­dere mehr - die Bro­schü­re in­for­miert über die steuer­lichen Be­son­der­heit­en für Ver­hei­ratete, Fa­mil­ien mit Kin­dern und allein er­ziehen­de Eltern­teile.

Broschüre, 100 Seiten, Juni 2010

Sozial-Fibel

Ein Lexikon über soziale Hilfen, Leistungen und Rechte.

Alle Stichworte von A bis Z