Hilfen und Unterstützungsangebote für werdende Eltern und Paare
Das Recht auf Leben steht laut Grundgesetz auch dem ungeborenen Kind zu. Der Staat hat daher die Pflicht, dieses zu schützen. Ein Schwangerschaftsabbruch zerstört werdendes Leben und gilt deshalb grundsätzlich als Unrecht. Allerdings erkennt der Gesetzgeber an, dass eine Frau durch eine Schwangerschaft in schwerwiegende Konflikte geraten kann. Daher ist ein Abbruch der Schwangerschaft unter besonderen Voraussetzungen nicht strafbar.
Gerade, wenn eine Schwangerschaft die Frau oder das Paar in Konflikte stürzt, ist eine kompetente persönliche Beratung und Begleitung von besonderer Bedeutung. Die folgenden Seiten informieren über Hilfen und Unterstützungsangebote insbesondere für werdende Eltern und Paare.