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Leistungen der Landesstiftung
"Hilfe für Mutter und Kind"

Ergänzend zu den gesetzlichen finanziellen Hilfen können Schwangere in Bayern auf Antrag freiwillige Leistungen der Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind" erhalten. Seit ihrer Gründung im Jahr 1978 hat die Landesstiftung mehr als 330.000 Schwangeren und Müttern das Leben mit ihrem Kind erleichtert und neue Perspektiven eröffnet. Sie trägt damit auch zu einem verbesserten Schutz ungeborener Kinder bei.

Frau im seitlichen Profil blickt fragend nach obenDie Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind" hilft schwangeren Frauen und Müttern mit Kleinkindern, die sich in einer Notlage befinden. Falls gesetzliche Hilfen wie Kindergeld, Eltern- oder Landeserziehungsgeld, Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz oder Arbeitslosengeld im Einzelfall nicht ausreichen, kann die Landes­stiftung schnell und unbürokratisch ergänzende Leistungen gewähren.

Hilfesuchende Schwangere müssen vor der Geburt des Kindes einen Antrag stellen bei einer der staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen oder einer der katholischen Beratungsstellen. Auf dieser Homepage finden Sie ein Verzeichnis der Beratungsstellen.

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