Springe direkt zu: Inhalt Hauptmenü

Sozial-Fibel

Logo der Sozialfibel

Alle Stichworte von A bis Z

Förderschulen - Schulen zur sonderpädagogischen Förderung

Es gibt allgemein bildende und berufliche Förderschulen für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Sie sind entsprechend dem unterschiedlichen Förderbedarf der Schüler nach Förderschwerpunkten gegliedert.

Eine Pflicht zum Besuch der Förderschule besteht für Schulpflichtige mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die am gemeinsamen Unterricht in der allgemeinen Schule nicht aktiv teilnehmen können oder deren sonderpädagogischer Förderbedarf an der allgemeinen Schule auch mit Unterstützung durch Mobile Sonderpädagogische Dienste nicht oder nicht ausreichend erfüllt werden kann; ein Schüler kann aktiv am gemeinsamen Unterricht der allgemeinen Schule teilnehmen, wenn er dort, ggf. unterstützt durch Mobile Sonderpädagogische Dienste, überwiegend in der Klassengemeinschaft unterrichtet werden, den verschiedenen Unterrichtsformen der allgemeinen Schule folgen und dabei schulische Fortschritte erzielen kann (Artikel 41 Absatz 1 Sätze 1 und 2 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen).

Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung können Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf besuchen, wenn sie zwar aktiv, aber nicht mit Erfolg am Unterricht der allgemeinen Schule teilnehmen können, oder wenn ihrem sonderpädagogischen Förderbedarf an der allgemeinen Schule mit den dort verfügbaren Möglichkeiten nicht so weit entsprochen werden kann, dass sie dem Unterricht ohne wesentliche Einschränkungen folgen können (Wahlrecht zwischen den Förderorten Volksschule und Volksschule zur sonderpädagogischen Förderung; § 2 Absatz 1 Satz 2 Schulordnung für Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung -VSO-F).

Im Zuge der Umsetzung der UN-Behindertenrechtekonvention werden die bestehenden Rechtsgrundlagen aktuell überarbeitet. Im Sinne der Konvention sollen die Möglichkeiten gemeinsamen Lernens von Kindern und Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf verbessert und ausgeweitet werden.

Noch nicht schulpflichtige Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die zur Entwicklung ihrer Fähigkeiten auch im Hinblick auf ihre Schulfähigkeit sonderpädagogischer Unterstützung bedürfen, sollen, sofern nicht bereits entsprechende außerschulische Maßnahmen (z.B. im Kindergarten, in Frühförderstellen, zu Hause) vorhanden sind, in Schulvorbereitenden Einrichtungen gefördert werden. Soweit eine spezielle sonderpädagogische Unterstützung benötigt wird, können die fachlich entsprechenden Förderschulen bei anderweitig nicht gedecktem Bedarf mobile sonderpädagogische Hilfe leisten (Artikel 22 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen).

Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf erhalten (z.B. für den Besuch einer Tagesstätte oder eines Heimes) Eingliederungshilfe (Behinderte Menschen, Hilfen für) nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuchs VIII oder des Sozialgesetzbuchs XII (Sozialhilfe); ferner kommen Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz in Betracht (Kriegsopferfürsorge). Soweit Heimkosten oder eine Familienunterbringung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf nicht im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII oder dem Sozialgesetzbuch VIII übernommen werden müssen, wird auf Antrag ein staatlicher Zuschuss nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz gewährt, um den Besuch der Förderschule sicherzustellen. Wegen der Hilfe im Vorschulalter siehe auch Behinderte Kinder, Frühförderung und Frühbehandlung

Artikel 25, 26 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz; §§ 53 ff. Sozialgesetzbuch XII; § 27d Bundesversorgungsgesetz in Verbindung mit §§ 53 ff. Sozialgesetzbuch XII; § 35a Sozialgesetzbuch VIII

Sozialhilfeverwaltungen, Kriegsopferfürsorgestellen und Jugendämter bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten, Zentrum Bayern Familie und Soziales – Hauptfürsorgestelle, Bezirke, Schulämter, Förderschulen

http://www.km.bayern.de/km/schule/schularten/allgemein/foerderschule/index.shtml

zurück zur Übersicht

Zusätzliche Informationen

Zukunftsministerium - Die Broschüre

Broschuere Deckblatt

Weitere Informationen zum Bayerischen Zukunftsministerium

Broschüre herunterladen (PDF, 5,22 MB)

Das Zukunftsministerium auf Ihrem Handy

Stmas App Banner

Testen Sie selbst: Wie gut kennen Sie sich mit den Zukunftsthemen unserer Gesellschaft aus?

Mehr Informationen

audit berufundfamilie

Berufundfamilie Logo

Zertifikat zur Vereinbarkeit von Job und Familie

Mehr Informationen

Nichts gefunden?

Buebue-1

Bei Fragen und Problemen wenden Sie sich an unser Bürgerbüro.

Kontakt aufnehmen