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Frauenhäuser

Frauenhäuser dienen der Aufnahme physisch und psychisch misshandelter oder von Misshandlung bedrohter Frauen und deren Kinder. Neben der psychischen Unterstützung bei der Wiedergewinnung des seelischen Gleichgewichts steht die Beratung in familien- und sozialrechtlichen Angelegenheiten, in Fragen der seelischen und körperlichen Gesundheit, der Hilfe bei der Wohnungssuche und der Beratung nach dem Verlassen des Frauenhauses im Vordergrund. Ein immer wichtigerer Bereich im Frauenhaus ist die pädagogische Betreuung der Kinder. Die Frauenhäuser bieten Gewalt betroffenen Frauen auch ambulante Beratung im Zusammenhang mit der Problematik partnerschaftlicher bzw. häuslicher Gewalt und Informationen zum Gewaltschutzgesetz an.

In Bayern bestehen derzeit 38 staatlich geförderte Frauenhäuser mit insgesamt 339 Plätzen für Frauen und über 400 für Kinder. Es sind dies die Frauenhäuser in Ansbach, Aschaffenburg, Augsburg, Bamberg, Bayreuth, Burghausen, Coburg, Dachau, Dillingen/Donau-Ries, Erding, Erlangen, Freising, Fürstenfeldbruck, Fürth, Ingolstadt, Kaufbeuren, Kempten, Landshut (2), Memmingen, München (2), Murnau, Neu-Ulm, Nürnberg, Passau, Regensburg (2), Rosenheim, Schwabach, Schwandorf, Schweinfurt, Selb, Straubing, Weiden, Wolfratshausen, Würzburg (2).

Gewaltschutzgesetz (GewSchG)

Siehe auch Notrufe

www.stmas.bayern.de/gewaltschutz/

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