Integration von Zuwanderern
Das Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätgikeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) fördert die Integration von rechtmäßig auf Dauer im Bundesgebiet lebenden Ausländern und Spätaussiedlern in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben in der Bundesrepublik Deutschland. Mit den im AufenthG vorgesehenen Integrationskursen wird ein Grundangebot zur Integration für Zugewanderte vorgehalten.
Ziel der Integrationskurse ist, die Sprache, die Rechtsordnung, die Kultur und die Geschichte in Deutschland erfolgreich zu vermitteln. Die Teilnehmenden sollen dadurch mit den Lebensverhältnissen im Bundesgebiet so weit vertraut gemacht werden, dass sie ohne die Hilfe oder Vermittlung Dritter in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens selbstständig handeln können.
Weitere Informationen bietet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf seinem Integrationsportal an.
Auch die Bayerische Staatsregierung unterstützt die Integrationsbemühungen von Zugewanderten. Unter anderem fördert sie ein flächendeckendes Netz an Migrationsberatungsstellen und besonderen Intergrationsmaßnahmen auf der Grundlage der Richtlinie für die Förderung der Beratung und Intergrationsbegleitung von Personen mit Migrationshintergrund (Migrationsberatungs-Richtlinie - MbR). Nach der Hausaufgabenhilfe-Richtlinie (HR) unterstützt sie auch eine außerschulische Hausaufgabenhilfe mit dem Schwerpunkt Deutschförderung für junge Zuwanderer.
Die Leitlinien der Bayerischhen Staatsregierung zur Integration von dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländern sowie von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern und alle weiteren Informationen finden sich auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen.
www.stmas.bayern.de/migration/index.htm
www.stmas.bayern.de/migration/integrationspolitik/index.htm