Jugendgesundheitspflege
Kleinkinder im Kindergarten werden vor der Einschulung im Interesse der Gesundheitsvorsorge und der Früherkennung von Erkrankungen vor allem in Hinblick auf Seh-, Hör- und Sprachstörungen untersucht und beraten.
Im Interesse der Entwicklung gesunder Lebensweisen werden in Kindergärten und Schulen Maßnahmen und Projekte zur Gesundheitserziehung und Gesundheitsförderung durchgeführt.
Der Öffentliche Gesundheitsdienst bietet gesundheitliche Beratung und Untersuchung im Kindes- und Jugendalter, insbesondere im Rahmen der Schulgesundheitspflege an. Er berät über Personen, Einrichtungen und Stellen, die vorsorgende, begleitende und nachsorgende Hilfen anbieten und gewähren können.
§ 26 Sozialgesetzbuch V, Artikel 14 Gesundheits- und Verbraucherschutzgesetz
Zuständig: Gesundheitsämter
www.patientenportal.bayern.de