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Kindertageseinrichtungen

In Kindertagesreinrichtungen werden Kinder während des Tages gebildet, erzogen und betreut. Kindertageseinrichtungen richten sich teilweise vorwiegend an eine bestimmte Altersgruppe, teilweise bieten sie eine erweiterte Altersmischung. Einrichtungen, die überwiegend Kinder aus einer Altersgruppe aufnehmen, sind: Kinderkrippen (0-3 Jahre), Kindergärten (3-6 Jahre) und Kinderhorte (6-14 Jahre). Altersgemischte Einrichtungen sind beispielsweise Häuser für Kinder, deren Angabot sich an Kinder verschiedener Altersgruppen richtet (0-14 Jahre). Daneben bestehen Sonderformen, z.B. Tagesstätten in Verbindung mit Schulen und heilpädagogische Tagesstätten der Erziehungshilfe, Tagesheime. Wegen Unfallversicherungsschutz siehe Unfallversicherung.

Für einen bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuungsangebote sind in erster Linie die Kommunen zuständig. Der Freistaat Bayern unterstützt diese durch die Gewährung von Zuschüssen. Kindertageseinrichtungen tragen erheblich zur Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit und zur Verwirklichung von Bildungs- und Lebenschancen der Kinder bei. Eine weitere familienähnliche Form der Kindertagesbetreuung ist die Kindertagespflege.

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt).

Zuständig: Gemeinden, Träger der Kindertageseinrichtungen (z.B. Verbände der freien Wohlfahrtspflege, Elterninitiativen, freie Träger), Kindertagesstättenfachberatung Jugendämter bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten

Kinderbildung- und Betreuung in Bayern

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