Palliativmedizin
Der Begriff Palliativmedizin leitet sich wörtlich vom lateinischen "pallium", der Mantel, ab und ist nach der Definition der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. die aktive, ganzheitliche Behandlung von Patienten mit einer nicht heilbaren, progredienten (fortschreitenden) und weit fortgeschrittenen Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung. Sie strebt die Besserung körperlicher Krankheitsbeschwerden, ebenso wie psychischer, sozialer und spiritueller Probleme an. Das Hauptziel der palliativmedizinischen Betreuung ist die Verbesserung der Lebensqualität für die Patienten und die Angehörigen (auch über die Sterbephase hinaus). Im Deutschen wird Palliativmedizin auch als Übertragung des englischen Begriffes Palliative Care verwendet. Palliative Care beinhaltet gleichwertig pflegerische, ärztliche und psychosoziale Kompetenz. Im engeren Sinn kann unter Palliativmedizin (englisch: Palliative Medicine) auch der unverzichtbare, spezialisierte ärztliche Beitrag zu Palliative Care verstanden werden.
§ 37b Sozialgesetzbuch V (ambulant); § 39 Sozialgesetzbuch V (stationär)
Zuständig: Gesetzliche Krankenkassen
http://www.stmug.bayern.de/gesundheit/krankenhaus/palliativstationen/index.htm