Springe direkt zu: Inhalt Hauptmenü

Sozial-Fibel

Logo der Sozialfibel

Alle Stichworte von A bis Z

Palliativversorgung

www.patientenportal.bayern.de

Palliativversorgung, ambulante

Ziel der ambulanten Palliativversorgung ist es, mehr Menschen als bisher den Wunsch zu erfüllen, im vertrauten häuslichen Umfeld zu sterben.

Die ambulante Palliativversorgung wird als spezialisierte ambulante Palliativversorgung für Palliativpatienten, die eine besonders aufwändige Versorgung benötigen, oder als allgemeine ambulante Palliativversorgung (Basis- oder Regelversorgung) erbracht.

Die allgemeine ambulante Palliativversorgung versorgt als Basisversorgung den Großteil der Sterbenden im ambulanten Bereich. Sie wird durch Hausärzte, Pflegedienste und Ehrenamtliche geleistet.

Seit April 2007 besteht darüber hinaus für Schwerkranke, die an komplexen Krankheitserscheinungen mit ausgeprägter Symptomatik leiden und eine besonders aufwändige Versorgung benötigen, ein Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Der Anspruch besteht sowohl im häuslichen oder familiären Bereich, wozu beispielsweise auch die Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und der Kinder- und Jugendhilfe zählen, als auch in stationären Pflegeeinrichtungen, die nach dem Sozialgesetzbuch XI zugelassen sind. In stationären Hospizen haben Versicherte Anspruch auf Teilleistung der erforderlichen ärztlichen Versorgung im Rahmen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung.

Die spezialisierte ambulante Palliativersorgung wird grundsätzlich von Palliative Care-Teams erbracht, die aus besonders qualifizierten Ärzten, Pflegefachkräften und ggf. weiteren Fachkräften (z. B. Sozialarbeitern/Sozialpädagogen) gebildet werden. Die Teams kooperieren mit Hospizvereinen.

§§ 37b, 132d Sozialgesetzbuch V

Zuständig: Gesetzliche Krankenkassen

www.patientenportal.bayern.de

nach oben

Palliativversorgung, stationäre

Zur palliativmedizinischen Versorgung können Krankenhäuser Palliativstationen oder palliativmedizinische Dienste einrichten.

Palliativstationen sind in ein Akutkrankenhaus integrierte Einheiten, die spezialisiert auf die Behandlung, Betreuung und Begleitung von Palliativpatienten sind. Charakteristisch für die Palliativstation ist das multiprofessionelle Team aus speziell qualifizierten Ärzten, Pflegekräften, Sozialarbeitern/Sozialpädagogen, Seelsorgern, Psychologen und weiteren Therapeuten, ergänzt durch ehrenamtlichen Hospizhelfer (Hospizarbeit, ehrenamtliche, ambulante). Ziel ist es, krankheits- und therapiebedingte Beschwerden zu lindern und wenn möglich, die Krankheits- und Betreuungssituation des Betroffenen so zu stabilisieren, dass sie wieder entlassen werden können.

Palliativmedizinische Behandlung kann in Krankenhäusern ohne Palliativstation auch durch einen multiprofessionellen palliativmedizinischen Dienst erbracht werden. Dieser besteht aus speziell qualifizierten Ärzten, Pflegekräften und Sozialarbeitern und kooperiert mit einem örtlichen Hospizverein. Der palliativmedizinische Dienst arbeitet ohne feste Abteilungsstruktur und versorgt Schwerkranke übergreifend auf allen Stationen des Krankenhauses.

§ 39 Sozialgesetzbuch V

Zuständig: Gesetzliche Krankenkassen

www.stmug.bayern.de/gesundheit/krankenhaus/palliativstationen/index.htm

www.patientenportal.bayern.de

nach oben

Palliativversorgung von Kindern und Jugendlichen

Die Palliativversorgung von Kindern umfasst die aktive Betreuung der körperlichen, geistigen und spirituellen Bedürfnisse des Kindes vom Zeitpunkt der Diagnosestellung an und schließt die Unterstützung der Familie mit ein. Die Versorgenden müssen die körperlichen und psychosozialen Leiden des Kindes erkennen und lindern. Eine effektive Palliativversorgung benötigt einen multidisziplinären Ansatz, der die Familie einbezieht und regionale Unterstützungsangebote nutzbar macht (Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aus dem Jahr 1998).

Kinderpalliativmedizin ist damit mehr als Körpermedizin. Sie lindert belastende Krankheitsbeschwerden und hilft den Familien, zusammen mit der Kinderhospizarbeit, die extremen Belastungen, die sich aus der Erkrankung ergeben, zu bewältigen und mit der kaum erträglichen Situation zurechtzukommen. Schwerkranke und sterbende Kinder und ihre Familien haben besondere Wünsche und Bedürfnisse, die beachtet werden müssen. Oftmals geht dem Tod von Kindern eine lange Krankheitsphase voraus, in der das erkrankte Kind bereits intensiv versorgt werden muss. Die gesamte Familie hat bereits beim Auftreten der Erkrankung einen hohen Bedarf an Informationen und Betreuung.

Um die Versorgung schwerkranker und sterbender Kinder und Jugendlicher einschließlich ihrer Familien zu verbessern, hat die Bayerische Staatsregierung im September 2009 ein Konzept veröffentlicht. Das Konzept soll flächendeckend - sowohl in Ballungsgebieten als auch im dünn besiedelten ländlichen Raum - den Aufbau einer umfassenden Palliativversorgung für Kinder und Jugendliche voranbringen. Der Schwerpunkt liegt im Ausbau der häuslichen Versorgung durch speziell ausgebildete Kinderpalliativteams. Damit wird dem Wunsch vieler Kinder und ihrer Familien entsprochen, möglichst viel Zeit im vertrauten Umfeld verbringen zu können. Weitere Eckpunkte des Konzeptes sind die Kinderpalliativstation am Klinikum der Universität München (derzeit Planungen für den Bau der Kinderpalliativstation) und die Zusammenarbeit mit kinderhospizlichen Einrichtungen.

§§ 37b, 39 Sozialgesetzbuch V

Zuständig: Gesetzliche Krankenkassen

www.stmug.bayern.de/gesundheit/krankenhaus/palliativstationen/index.htm

www.patientenportal.bayern.de

zurück zur Übersicht

Zusätzliche Informationen

Zukunftsministerium - Die Broschüre

Broschuere Deckblatt

Weitere Informationen zum Bayerischen Zukunftsministerium

Broschüre herunterladen (PDF, 5,22 MB)

Das Zukunftsministerium auf Ihrem Handy

Stmas App Banner

Testen Sie selbst: Wie gut kennen Sie sich mit den Zukunftsthemen unserer Gesellschaft aus?

Mehr Informationen

audit berufundfamilie

Berufundfamilie Logo

Zertifikat zur Vereinbarkeit von Job und Familie

Mehr Informationen

Nichts gefunden?

Buebue-1

Bei Fragen und Problemen wenden Sie sich an unser Bürgerbüro.

Kontakt aufnehmen