Pflegemedaille und -urkunden
Personen, die sich durch persönliche Pflege oder in anderer Weise besondere Verdienste um pflegebedürftige behinderte Menschen erworben haben, werden in Anerkennung ihres sozialen Wirkens mit einer Pflegemedaille und einer Ehrenurkunde ausgezeichnet.
Zuständig: Regierungen, Gemeinden