Schulberatung
Erziehungsberechtigte können sich über die Wahl der richtigen Schule und Schullaufbahn für ihre Kinder sowie über lernpsychologische Problemlagen umfassend beraten lassen.
Beratungsorgane sind in Bayern:
- die einzelne Lehrkraft;
- die für jede Schule bestellte Beratungslehrkraft;
- der Schulpsychologe/die Schulpsychologin;
- die staatliche Schulberatungsstelle im Regierungsbezirk;
- die Mobile Sonderpädagogische Hilfe der Förderschule für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf (Vorschulalter);
- der Mobile Sonderpädagogische Dienst der Förderschule für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem förderbedarf
Für jede Schule ist eine Beratungslehrkraft und ein Schulpsychologe/eine Schulpsychologin bestellt.
- Die Beratungslehrkraft berät in erster Linie über alle Fragen des "richtigen Wegs" im differenzierten bayerischen Schulsystem, v. a. im Hinblick auf die eigenen Begabungsschwerpunkte und auf den angestrebten Schulabschluss.
- Der Schulpsychologe/die Schulpsychologin berät vor allem im Hinblick auf mögliche Lernschwierigkeiten, Förderkonzepte und grundlegende Fragen der Erziehung un des Verhaltens.
- Die neun staatlichen Schulberatungsstellen kümmern sich in erster Linie um die sehr komplex gelagerten Beratungsfälle in ihrer Region. Dazu gehört insbesondere die "Eingliederung" außerbayerischer Schüler und Jugendlicher in das differenzierte bayerische Schulwesen. Darüber hinaus sorgen sie dafür, dass die Schulberatung im Bezirk mit den neuesten Entwicklungen im bayerischen Schulwesen vertraut ist.
Über Probleme der Begabung und Erziehung beraten außerdem die Erziehungsberatungsstellen, über weitere Fragen die Jugendämter (Erziehungshilfen für Kinder und Jugendliche) sowie private und kirchliche Beratungsstellen; über Probleme der Berufswahl die Berufsberatungsstellen der Agenturen für Arbeit (Arbeitsmarkt und Berufsberatung) und die akademischen Beratungsstellen (Studienberatung).
Zuständig: Schulen