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Seniorenarbeit

In Bayern leben heute 2,4 Millionen über 65-Jährige, 2050 sollen es nach Schätzungen des Statistischen Landesamtes etwa 3,7 Millionen sein. Die Grundlage moderner und nachhaltiger Seniorenarbeit stellt die Vielfalt der individuellen Lebenslagen älterer Menschen dar. Von zentraler Bedeutung ist der Paradigmenwechsel von der traditionellen Altenhilfepolitik zu einem Seniorenpolitischen Gesamtkonzept, das sowohl die Potenziale und Ressourcen als auch den Hilfe- und Unterstützungsbedarf von älteren Menschen berücksichtigt.

Grundsätzlich können dabei folgende Bereiche unterschieden werden:

  • Offene Seniorenarbeit
  • Ambulante Pflege
  • Alternative Wohnformen
  • Teilstationäre und stationäre Altenpflege
  • Sonstige Hilfen
  • Hilfen im Rahmen der Sozialhilfe

Seniorenarbeit - Offene Seniorenarbeit

Offene Seniorenarbeit stellt einen eigenständigen gesellschaftlichen Gestaltungsbereich dar und umfasst Beratungs- und Bildungsangebote, Prävention, Partizipation und bürgerschaftliches Engagement.

Beratungsangebote für ältere Menschen

Angebote und Hilfen für ältere Menschen werden immer komplexer und vielfältiger. Beratungsstellen, wie z.B. Fachstellen für pflegende Angehörige oder kommunale Seniorenberatungseinrichtungen können wichtige Anlaufstellen darstellen, um individuelle Fragestellungen zu besprechen und Lösungsstrategien zu erarbeiten. Zudem bieten sie in der Regel einen Überblick über die zahlreichen Hilfeangebote, wie z.B. Nachbarschaftshilfen, Hausnotruf, Essen auf Rädern oder Telefonketten.

Eine spezielle Form der Beratung stellt die Wohnberatung dar, die das Ziel verfolgt, das selbstständige Wohnen und die selbstständige Haushaltsführung der älteren Menschen in ihrer Wohnung und ihrem Wohnumfeld zu erhalten, zu fördern oder wiederherzustellen.

Bildungs- und Begegnungsmöglichkeiten
Seniorenbüros, Seniorentreffs, Seniorentagesstätten und Alten- und Service-Zentren bieten neben Beratungsangeboten insbesondere Bildungs- und Begegnungsmöglichkeiten an. Das Konzept wird in der Regel von drei Handlungslinien bestimmt:

  • Prävention statt Intervention Der Fokus ist auf Kompetenzerhaltung und -erweiterung gerichtet, z.B. durch Sprachkurse oder Informationsveranstaltungen. Es geht darum, den Hilfebedarf älterer Menschen durch präventive Angebote möglichst zu verhindern oder zu verringern und Isolation zu vermeiden.
  • Hilfe zur Selbsthilfe Bei einem auftretenden Unterstützungsbedarf sind die Einrichtungen aufgefordert, die älteren Menschen zu befähigen, eigenständige Lösungen zu entwickeln.
  • Fördern durch Fordern Die Mitwirkung älterer Menschen ist gewollt und erwünscht.

Auch Volkshochschulen und Universitäten bieten spezielle Bildungsangebote bzw. Studienmöglichkeiten für Seniorinnen und Senioren an.

Prävention

Die Zielsetzung präventiver Maßnahmen ist die Vermeidung altersspezifischer Krankheiten bzw. das Auftreten möglichst lange hinauszuzögern. Hier zählen sowohl sportliche Aktivitäten, die insbesondere von den örtlichen Sportvereinen aber auch von gewerblichen Anbietern offeriert werden als auch Maßnahmen, wie Ernährungsberatung und Früherkennung.

Ein spezielles Angebot stellt die Sturzprophylaxe dar, die alle Maßnahmen zur Vermeidung und die Abmilderung der Folgen von Stürzen umfasst. Durch spezielle Trainingsprogramme bzw. Hilfsmittel können Stürze vermieden bzw. reduziert oder die Folgen gemildert werden.

Partizipation und bürgerschaftliches Engagement

Partizipation beinhaltet verschiedene Aspekte, wie z.B. politische Teilhabe und bürgerschaftliches Engagement. Viele Bürgerinnen und Bürger sind bereits in Vereinen, Pfarrgemeinden, Projekten oder in der Politik engagiert. Als Mittler zwischen Seniorinnen und Senioren und der Gemeindeverwaltung können Seniorenvertretungen eine wichtige Funktion übernehmen.

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Seniorenarbeit - Ambulante Pflege

Die meisten älteren Menschen möchten so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung bleiben. Die Mehrzahl der pflegebedürftigen älteren Menschen wird zu Hause versorgt. Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von Angeboten für pflegebedürftige Menschen im häuslichen Umfeld. Ambulante Dienste bzw. Sozialstationen sind neben den pflegenden Angehörigen wichtige Leistungserbringer der pflegerischen Versorgungen. Darüber hinaus gibt es sogenannte niedrigschwellige Angebote, d.h. ehrenamtliche Helferkreise und Betreuungsgruppen, beides sind hilfreiche Entlastungsangebote für pflegende Angehörige. Auch alternative Betreuungsformen, wie z.B. Betreutes Wohnen zu Hause, können einen Verbleib trotz zunehmendem Hilfebedarf ermöglichen. Insgesamt kommt dem Zusammenspiel zwischen Angehörigen, ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern und professionellen Kräften eine zunehmende Bedeutung für die Betreuung Ältere zu.

www.stmas.bayern.de/senioren/betreutwohn/index.htm

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Seniorenarbeit - Alternative Wohnformen

Alternative Wohn- und Betreuungsformen tragen dem Wunsch älterer Menschen nach Alternativen zu den bestehenden traditionellen, stationären Versorgungsformen Rechnung. So sind neben den Möglichkeiten, im Alter zu Hause zu bleiben oder in ein Seniorenheim zu ziehen, zahlreiche weitere Wohnalternativen hinzugekommen, wie Seniorenwohngemeinschaften, ambulante Hausgemeinschaften, intergenerative Wohnformen, Betreutes Wohnen oder ambulant betreute Wohngemeinschaften. Alternative Wohnformen sind ein entscheidendes Instrument, wenn es darum geht, dass Ältere auch bei Mobilitätseinschränkungen, Pflegebedürftigkeit und vor allem auch bei Demenzerkrankungen am Ort wohnen bleiben können.

http://www.stmas.bayern.de/senioren/wohnen/index.php

Broschüre: www.verwaltung.bayern.de/Gesamtliste-.613.4016630/index.htm

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Seniorenarbeit - Teilstationäre und stationäre Altenpflege

Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen

Zur Absicherung der häuslichen Pflege stehen älteren pflegebedürftigen Menschen des Weiteren Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen zur Verfügung.

In Kurzzeitpflegeeinrichtungen erhalten ältere Menschen eine zeitlich begrenzte, intensive Betreuung. Wichtige Funktionen der Kurzzeitpflege sind insbesondere die Vermeidung oder die Verkürzung von Krankenhausaufenthalten, die Nachsorge nach Krankheit oder die gezielte Aktivierung des Pflegebedürftigen. Darüber hinaus können Pflegepersonen "Urlaub von der Pflege" machen, was entscheidend zur Stärkung und Erhaltung der Pflegebereitschaft und der Pflegefähigkeit beiträgt.

Tagespflegeeinrichtungen dienen der Versorgung betreuungsbedürftiger älterer Menschen, die an den Abenden und an den Wochenenden von Angehörigen oder Bekannten versorgt werden, tagsüber aber nicht allein in der Wohnung bleiben können.

Nachtpflegeeinrichtungen sind Einrichtungen, die Pflegebedürftige während der Nachtzeit betreuen, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist.

Die Einrichtung von Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflegeplätzen ist sowohl in als auch außerhalb von Einrichtungen der stationären Altenpflege möglich.

Seit 01.01.1995 haben Pflegebedürftige nach dem Pflege-Versicherungsgesetz einen Rechtsanspruch auf Leistungen der Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege (Pflegeversicherung).

§§ 41, 42 Sozialgesetzbuch XI

Stationäre Einrichtungen für ältere Menschen, die für die dauerhafte Betreuung und Versorgung angelegt sind

Hier sind verschiedene Wohnformen möglich, wobei aufgrund der demografischen Entwicklung und dem Wunsch der älteren Menschen, möglichst lange zu Hause zu leben, der Wohncharakter dieser Einrichtungen in den Hintergrund tritt, während die Pflege der älteren Menschen dominiert. In allen Einrichtungsarten erhalten ältere Menschen Unterkunft, Verpflegung, Betreuung und Pflege. Es handelt sich dabei in der Regel um Einrichtungen, die unter das Bayerische Pflege- und Wohnqualitätsgesetz fallen und deren Qualität u. a. durch die Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht - (FQA) bei den Kreisverwaltungsbehörden überprüft werden können.

In den letzten Jahren ist die Tendenz zu beobachten, dass immer mehr Menschen mit einer dementiellen Erkrankung in diesen Einrichtungen leben. Dementielle Erkrankungen stellen mittlerweile den häufigsten Grund für einen Umzug in eine Einrichtung dar. Zeitgerechte Einrichtungen sehen deshalb in ihrem Betreuungs- und Pflegekonzept besondere Angebote vor, um die speziellen Bedürfnisse dieses Personenkreises zufrieden zu stellen. Im Vordergrund muss demnach nicht mehr nur die somatische Pflege, sondern eine zielgerichtete, die Lebensqualität der an Demenz erkrankten Menschen fördernde Betreuung und Versorgung stehen, was sich z. B. in einem ausgeprägten Konzept zur Sozialen Betreuung äußern kann. Aufgrund der guten Erfahrungen in der Praxis, ist dabei eine Betreuung und Versorgung in sog. segregativen Wohnbereichen vorzuziehen. Dies bedeutet, dass z. B. für Menschen mit Demenz homogene Gruppen je nach Ausprägung und Phase der Demenz gebildet werden, z. B. Wohnbereiche für Menschen mit herausforderndem Verhalten oder stationäre Hausgemeinschaften, die für die Betreuung und Versorgung für dementiell erkrankte Menschen prädestiniert sind.

Leistungen der Altenhilfe sind in der Regel von demjenigen zu bezahlen, der sie in Anspruch nimmt. Bei einem Umzug in eine stationäre Einrichtung ist die Gewährung von Wohngeld möglich. Tritt kein anderer Träger ein und können die Kosten nicht selber getragen werden, besteht unter Umständen Anspruch auf Sozialhilfe, bei Kriegsopfern besteht Anspruch auf Kriegsopferfürsorge. Ab 01.07.1996 erbringt die Pflegeversicherung Leistungen bei stationärer Pflege.

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Seniorenarbeit - Sonstige Hilfen

Neben den Maßnahmen der offenen und stationären Seniorenarbeit bestehen noch weitere finanzielle Vorteile und Hilfen z. B. Steuerbefreiungen und -erleichterungen, Ermäßigung bei den Fernsprechgebühren, Rundfunk- und Fernsehgebühren, Fahrpreis- und Verkehrsvergünstigungen.

Zuständig: Verbände der freien Wohlfahrtspflege, Kirchengemeinden, Landratsämter und kreisfreie Städte

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Seniorenarbeit - Hilfen im Rahmen der Sozialhilfe

Als Hilfe in anderen Lebenslagen (Sozialhilfe) werden nach § 71 Sozialgesetzbuch XII besondere Maßnahmen der Altenhilfe gewährt, z.B. Hilfe bei der Beschaffung oder zur Erhaltung einer altersgerechten Wohnung, bei der Inanspruchnahme altersgerechter Dienste sowie in allen Fragen, die die Aufnahme in ein Altenheim betreffen. In Betracht kommt auch eine Hilfe zum Besuch von Veranstaltungen oder Einrichtungen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung oder kulturellen Bedürfnissen dienen. Diese persönlichen Hilfen werden ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen gewährt. Nur für wirtschaftliche Hilfen gilt die allgemeine Einkommensgrenze des § 85 Sozialgesetzbuch XII (Grundbetrag in Höhe des Zweifachen der Regelbedarfsstufe 1 (siehe Lebensunterhalt, Hilfe zum) + 70 % der Regelbedarfsstufe 1 für weitere Familienmitglieder + Kosten der Unterkunft in angemessenem Umfang).

Der Träger der Sozialhilfe nimmt wegen der älteren Menschen gewährten Hilfe (z.B. wegen Übernahme von Kosten eines Altenheim- oder Pflegeheimaufenthaltes Pflege, Hilfe zur) nur Ehegatten und Verwandte ersten Grades (Kinder) in Anspruch. Dabei gilt zugunsten der Unterhaltspflichtigen ein großzügiger Einkommensschutz (§§ 93, 94 Sozialgesetzbuch XII).

Zur Altenhilfe für Kriegsopfer siehe Kriegsopferfürsorge

Zuständig: Sozialhilfeverwaltungen und Kriegsopferfürsorgestellen bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten

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