Trennungs- und Scheidungsberatung
Mütter und Väter, die für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben, haben im Falle der Trennung oder Scheidung ein Recht auf Beratung.
Im Vordergrund der Rechtsberatung steht die Vermittlung von Informationen über rechtliche Möglichkeiten der Partner zur Gestaltung ihrer verantwortlichen Elternschaft. Bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzeptes für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge ist das betroffene Kind oder der Jugendliche angemessen zu beteiligen. Die Beratung soll helfen, ein partnerschaftliches Zusammenleben in der Familie aufzubauern, Konflikte in der Familie zu bewältigen und die Bedingungen für eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen förderliche Wahrnehmung der Elternverantwortung zu schaffen.
§ 17 Sozialgesetzbuch VIII
Zuständig: Ehe- und Familienberatungsstellen, Erziehungsberatungsstellen, Jugendämter bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten