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Sprengstoffrecht

Regelungen des Sprengstoffgesetzes

Unter den Anwendungsbereich des Sprengstoffgesetzes fallen:

  • explosionsgefährliche Stoffe (z. B. Sprengstoffe)
  • pyrotechnische Gegenstände (z. B. Airbags oder Feuerwerk)

Von derartigen explosionsgefährlichen Stoffen können insbesondere bei unsachgemäßem Umgang große Gefahren ausgehen. Aus diesem Grund richtet das Sprengstoffgesetz bei Tätigkeiten mit diesen Stoffen hohe Anforderungen sowohl an die Schutzmaßnahmen als auch an die Eignung, Fachkunde und Zuverlässigkeit der Personen.

Notwendige Genehmigungen

Pyrotechnnik

Personen, die Tätigkeiten mit explosionsgefährlichen Stoffen wahrnehmen wollen, benötigen

  • eine Erlaubnis oder
  • einen Befähigungsschein.

Hiervon gibt es nur wenige Ausnahmen, wie z. B. für den Erwerb und das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk zum Jahreswechsel. Das Verbringen oder die Lagerung von explosionsgefährlichen Stoffen bedarf in der Regel einer gesonderten Genehmigung. Für die Erteilung einer Erlaubnis, eines Befähigungsscheines, einer Verbringens- oder einer Lagergenehmigung ist in der Regel das Gewerbeaufsichtsamt der jeweiligen Regierung zuständig.

Böller, Vorder- und Wiederlader

Zuständig für die Erteilung einer Erlaubnis oder einer Verbringensgenehmigung beim nicht gewerblichen Erwerb und Umgang mit Treibladungspulver für Böller, Vorderlader und zum Wiederladen von Patronenhülsen ist die Kreisverwaltungsbehörde (meist Landratsamt) am Wohnsitz des Antragstellers.

Zusätzliche Informationen

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